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Personalkredit  benötigt  der  Landwirt  zur  Verstärkung  seines
Betriebskapitals.  Diesen  Personalkredit  wird  er  nur  im  Notfall  in  Anspruch ­
  nehmen:
wenn  erwartete  Gelder  nicht  eingegangen  sind  oder  ganz  unvorhergesehene ­
  Ausgaben  erfolgen  mußten.
Realkredit  gewähren  dem  Landwirte
a)  Sie  genossenschaftlichen  Pfandbriefinstitute,die
sog.  Landschaften.  Sie  sind  eine  Schöpfung  Friedrichs  des  Großen.
Als  der  schlesische  Grundbesitz  nach  Beendigung  des  siebenjährigen  Krieges
  unter  dessen  Folgen  sehr  zu  leiden  hatte  und  den  dringend  benötigten
Kredit  überhaupt  nicht  oder  nur  unter  schweren  Zinsopfern  erhalten
konnte,  schlug  der  Kaufmann  Bühring  vor,  die  Kreditnot  durch  Errichtung
  genossenschaftlicher  Kreditinstitute  zu  beseitigen.  Nicht  nur  der
das  Darlehen  empfangende  Gutsbesitzer,  sondern  sämtliche  zur  Ritterschaft ­
  gehörige  Besitzer  von  Gütern  —  der  Frage  der  Beleihung  der
bäuerlichen  Güter  konnte  erst  nach  Aufhebung  der  Erbuntertänigkeit ­
  nähergetreten  werden  —  sollten  solidarisch  für  die  Verbindlichkeiten ­
  haften.  Friedrich  der  Große  billigte  den  Plan;  und  von  Carmer,
  beauftragt  ihn  auszuführen,  rief  1770  die  Schlesische  Landschaft  ins
Leben.  Ihre  Wirksamkeit  war  so  segensreich,  daß  auch  in  andern  preußischen ­
  Provinzen  solche  Landschaften  errichtet  wurden.  Sie  sind  teils  aus
allen  Landwirten  zwangsweise,  teils  nur  aus  den  freiwillig  beigetretenen
Landwirten  gebildet  und  stehen  in  freier  Selbstverwaltung,  unter  Aufsicht
des  Staates.
Das  gewährte  Darlehen  wird  nicht  in  barem  Gelde,  sondern  in  niedrig
verzinslichen  Pfandbriefen  gegeben,  die  von  den  Gutsbesitzern  bzw.  in
deren  Aufträge  durch  die  Landschaften  verkauft  werden.  Die  Grundsätze,
nach  denen  die  zu  beleihenden  Güter  von  sachkundigen  Landwirten  abgeschätzt ­
  und  die  Höchstgrenze  des  Darlehens  bestimmt  wird,  sind  nicht  bei
allen  Landschaften  dieselben.  Eine  solidarische  Haftung  (Generalgarantie)
  fehlt  bei  den  neueren  Landschaften  und  bei  Pfandbriefen,
die  auf  Grund  von  Beleihungen  über  die  erste  Taxhälfte  hinaus  ausgegeben
  sind.  —  Die  Darlehen  sind  seitens  der  Landschaft  unkündbar,  sofern
  der  Schuldner  seinen  Verpflichtungen  nachkommt.  Bei  den  meisten
Landschaften  besteht  Amortisationszwang  (%  %  jährlich).