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Ein  offizielles  Organ  wurde  für  Preußen  1894  in  den
Landwirtschaftskammern  geschaffen.  Sie  sollen  „die  Gesamtinteressen ­
  der  Land-  und  Forstwirtschaft  ihres  Bezirkes  wahrnehmen  und
zu  diesem  Behufe  alle  auf  Hebung  der  Lage  des  Grundbesitzes  abzielenden
  Einrichtungen,  insbesondere  die  weitere  korporative  Organisation
des  Berufsstandes  der  Landwirte  fördern".  Die  Landwirtschaftskammern
erteilen  Gutachten,  stellen  Anträge,  fördern  den  technischen  Fortschritt  in
der  Landwirtschaft  usw.  Die  Organisation  der  Landwirtschaftskammern
der  anderen  deutschen  Staaten  ist  im  wesentlichen  der  preußischen  nachgebildet. ­
  Die  Ähnlichkeit  der  landwirtschaftlichen  Produktionsverhältnisse,
das  Fehlen  einer  Konkurrenz  der  Landwirte  untereinander  hat  diese
Organe  ziemlich  einheitlich  gestaltet.  Die  Vertreter  werden  durch  die
Kreistage  der  landwirtschaftlichen  Kreisvereine  frei  gewählt.
Ein  neues  Landwirtschaftskammer-Gesetz  ist  für  Preußen  geplant.  Es  soll
den  kleineren  und  mittleren  Betrieben  mehr  als  bisher  Rechnung  tragen  und  den
Landarbeitern,  sowie  den  landwirtschaftlichen  Angestellten  zu  einer  Vertretung  im
Berufsparlament  verhelfen.  Die  indirekte  Wahl  wird  durch  unmittelbare,  geheime
Verhältniswahl  ersetzt.
Auf  politischem  Gebiet  tätig  ist  der  im  Jahre  1893  gegründete  Bund
der  Landwirte,  der  den  Zweck  hat,  „alle  landwirtschaftlichen  Interessenten ­
  ohne  Rücksicht  auf  politische  Parteistellung  und  Größe  des  Besitzes ­
  zur  Wahrung  des  der  Landwirtschaft  gebührenden  Einflusses  auf
die  Gesetzgebung  zusammenzuschließen,  um  der  Landwirtschaft  eine  ihrer
Bedeutung  entsprechende  Vertretung  in  den  parlamentarischen  Körperschaften ­
  zu  verschaffen".  Diese  der  Zahl  nach  größte  landwirtschaftliche
Vereinigung  stellte  oft  maßlose  Forderungen  an  den  Staat  auf  Kosten
aller  anderen  erwerbenden  Klassen,  ja  sogar  der  kleinen  landwirtschaftlichen ­
  Betriebe.
In  Süddeutschland  entspricht  (mit  anderer  politischer  Färbung)  dem
Bund  der  Landwirte  der  Bauernbund  (Vorsitzender:  Georg  Heim).
Eine  gemeinschaftliche  Vertretung  der  Landwirte  und  der  Landarbeiter
ist  der  seit  1919  bestehende  Reichs-Bauern-  und  Landarbei ­
  t  e  r  r  a  t.  Ihm  gehören  alle  großen  Verbände  der  landwirtschaftlichen ­
  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  an.  Er  will  vornehmlich  für  die
Gesundung  des  ländlichen  Arbeitsverhältnisses  wirken.