in  Essen  die  Germaniawerft  in  Kiel,  Eisensteingruben  im  Aus-  und  Jnlande,
  Kohlenbergwerke,  Hochofenanlagen,  Dampfhämmer,  eigene  Dampfer
usw.  besitzt.  Bei  kombinierten  Unternehmungen  liegen  also  ihre  Betriebe
örtlich  mitunter  weit  auseinander.
2.  Sswsrbevsrkassung.
a)  Zunftwesen.
Entstanden  sind  die  Zünfte  in  Deutschland  vermutlich  im  11.  Jahrhundert; ­
  in  Frankreich  und  England  wohl  schon  etwas  früher.  Zunft  —
abgeleitet  von  „ziemen"  —  bedeutet  Schicklichkeit,  Regel.  Zünfte  sind
Vereinigungen  von  Personen,  die  gleiche  wirtschaftliche  Interessen  haben
und  ihr  Gewerbe  durch  eigene  Gesetzgebung  regeln.  Die  Zunftverfassung
bildete  den  Unterbau  der  Stadtverfassung;  die  Zunft  war  Organ  der
öffentlichen  Verwaltung.  Ziel  der  Zünfte  war  es,  jedem  Mitgliede,  soweit
als  irgend  möglich,  Arbeit  und  Verdienst  zu  gewährleisten  und  eine  Ungleichmäßigkeit ­
  im  Verdienst  zu  verhüten.
Im  Interesse  der  örtlichen  Gewerbetreibenden,  des  lokalen  Marktes
wurde  die  Konkurrenz  reguliert.  Die  Produktion  jedes  einzelnen ­
  mußte  in  den  von  der  Zunft  gesetzten  Grenzen  gehalten  werden.  Der
Zunftgenosse  arbeitete  für  seine  Kunden,  war  aber  in  deren  Annahme
durch  die  Zunft  begrenzt.  Außerdem  durfte  das  Handwerk  überhaupt  nur
von  Angehörigen  der  Zunft  ausgeübt  werden;  fremde  Konkurrenz  wurde,
mit  Ausnahme  bestimmter  Jahrmärkte,  ferngehalten.  Die  Zünfte  untereinander ­
  waren  stark  abgegrenzt,  vielfach  zerfiel  dasselbe  Gewerbe  in
mehrere  Zünfte,  so  z.  B.  zeitweise  das  Schuhmachergewerbe  in  sechs
Zünfte.  Auch  Kaufleute,  Krämer,  Schiffer  usw.  waren  zünftig  organisiert.
Wer  mehrere,  verwandte  Gewerbe  ausübte,  durfte  sich  selber  die  Zunft,
der  er  angehören  wollte,  wählen.
Waren  den  Zunstgenossen  gewisse  Rechte  verliehen  —  nur  bei  ihnen
durften  die  Bürger  kaufen  und  arbeiten  lassen  —,  so  hatten  sie  den  Konsumenten ­
  gegenüber  auch  Pflichten:  Der  Zunftgenosse,  so  heißt  es,  ist
verpflichtet,  die  Interessen  der  Konsumenten  zu  wahren,  er  hat  jeden  Kunden ­
  zu  befriedigen  und  gute,  gerechte  Arbeit  zu  liefern.  Die  Reichen
durften  nicht  bevorzugt  werden.  Den  Handwerkern  war  verboten,  die
Arbeit  für  einen  Armen  abzulehnen  oder  hinauszuschieben,  wenn  ein

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