Reicher  vielleicht  einen  höheren  Preis  bot.  Die  Zunft  übernahm  gewisse
Garantien  für  die  Güte  der  Produkte  und  sorgte  so  für  das  Interesse
der  Konsumenten.  Gegen  pflichtvergessene  Handwerker  wurde  seitens  der
städtischen  Obrigkeit  und  der  Zunft  eingeschritten.
Gleichheit  und  Brüderlichkeit  sollte  unter  den  Zunftgenossen
herrschen.  Dieser  brüderschaftliche  Charakter  kam  u.  a.  dadurch  zum  Ausdruck, ­
  daß  die  freie  Konkurrenz  ausgeschlossen  war.  Beim  Verkauf  der
Waren  konnte  ein  Unterbieten  nicht  stattfinden,  da  Preistaxen  aufgestellt
waren.  Die  brüderliche  Liebe  kam  zum  Vorschein  bei  Erkrankungsund ­
  Sterbefällen.  Aus  der  Zunftkasse  erhielten  kranke  und  verarmte
Mitglieder  Unterstützungen.  Verstorbenen  Mitgliedern  wurde  seitens  der
Zunftgenossen  die  letzte  Ehre  erwiesen  und  für  deren  Hinterbliebene  in
weitgehendster  Weise  gesorgt.
Als  vollberechtigte  Zunftmitglieder  galten  nur  die  Meister.
Gesellen  und  Lehrlinge  waren  Schutzgenossen  der  Zunft.  Lehrlings-
  und  Gesellenstand  war  im  12.  und  13.  Jahrhundert  nur  ein
Durchgangsstadium.  Jeder  Lehrling  wurde  nach  Absolvierung  eines
bestimmten  Lehrganges  (3—6  Jahre)  und  Ablegung  einer  Prüfung  vor
der  Zunft  Geselle,  ging  dann  2—3  Jahre  auf  die  Wanderschaft,  brachte
nicht  selten  neue  Ideen  heim  und  wurde  nach  Anfertigung  eines  Meisterstückes ­
  und  Ablegung  der  Meisterprüfung  Meister.
Die  Vorzüge  der  Zunftverfassung  preist  Schmoller  in  seinem
Werk  über  die  Straßburger  Tucherzunft:  „.  ....  Im  Hause  des  Meisters
lernte  der  Lehrling  neben  dem  Handwerk  Zucht  und  Sitte,  in  der  Gesellenbruderschaft ­
  wurde  der  Geselle  geschult,  in  der  Zunft  und  auf  der  Zunftstube
lernte  der  angehende  Meister  gutes  Betragen  und  höfliche  Sitte,  er  lernte
Mäßigkeit  im  Essen  und  Trinken,  er  lernte  Schweigen  und  Gehorchen,  wo  es
sich  ziemt,  er  lernte,  daß  selbst  die  Freuden  des  gemeinsamen  Lebens,  der  Tanz
und  der  Schmaus,  das  Zechen  und  die  Hochzeit,  nur  in  bestimmten  Formen
und  Zeremonien  behaglich  und  ohne  Störung  sich  vollziehen  und  voll  genossen
werden  können;  er  lernte,  daß  auch  die  Schmerzen  des  Lebens,  der  Tod,  von
Weib  und  Kind  leichter  zu  ertragen  sind,  wenn  teilnehmende  Genossen  mit  der
gebührenden  Ehre,  mit  den  Leichengerätschaften  der  Zunft  den  Leidtragenden
auf  solchem  Wege  feierlich  geleiten.  Wenn  er  die  reichen,  hochmögenden  Herren
Kaufleute  beneiden  wollte,  daß  sie  sich  in  unbegrenzter  Zahl  Seelenmessen
kauften  und  ihm  so  selbst  im  Himmel  zuvorkämen,  so  erinnerte  er  sich,  daß  auch  seine
Zunft  ihre  Altäre  im  Münster  habe  und  bei  den  Prozessionen  mit  so  viel  schönen
Lichtern  erscheine."
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