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Ein  gewerblicher  Arbeiter  st  and!  und  Interessengegensätze
zwischen  Meister  und  Gesellen  bildeten  sich  erst  heraus,  als  das  Meisterwerden ­
  erschwert  wurde,  als  die  Zünfte  geschlossen,  Traktierungen  der
Zunftgenossen  und  ein  kostbares  Meisterstück  gefordert  wurden,  und  als
man  zur  Ausübung  des  Gewerbes  größere  Kapitalien  sowie  den  Nachweis ­
  „ehrlicher  Geburt"  forderte.  Kinder  und  Enkel  von  Abdeckern,
Stadtknechten,  Totengräbern,  Nachtwächtern  usw.  durften  aus  diesem
Grunde  z?B.  nicht  in  die  Zunft  aufgenommen  werden.  Zur  Vertretung
der  Interessen  der  Gesellen  bildeten  sich  Gesellenverbände  (Vorsitzender:  ,
A  l  t  geselle).  Der  Lohn  der  Gesellen  wurde  durch  die  Zünfte  bestimmt,
und  als  einst  in  der  Tuchmanufaktur  am  Niederrhein  eine  Einigung  über
die  Lohnhöhe  nicht  erzielt  werden  konnte,  griff  die  Gesellenorganisation
zum  Streik,  was  sich  dann  später  in  andern  Gegenden  des  öftern
wiederholte.
Bis  zum  Beginn  des  16.  Jahrhunderts  stand  die  Zunftorganisation
in  voller  Blüte.  Sie  bewährte  sich  solange,  als  für  einen  bekannten
Markt  produziert  wurde.  Die  Entdeckung  des  Seeweges  nach  Ostindien,
die  Entstehung  absoluter  Regierungen  bewirkten  eine  Veränderung  der
Handelsrichtung.  Als  infolge  der  besseren  Verkehrsmittel  und  der  Entwicklung ­
  des  Verkehrs  —  bisher  waren  die  Städte  gegeneinander  abgeschlossen ­
  —  für  einen  Markt,  dessen  Absatzgebiet  man  nicht  kannte,  gearbeitet ­
  wurde,  da  trat  Neid  und  Eifersucht  ein,  und  von  Gleichheit  und
Brüderlichkeit  war  nicht  mehr  die  Rede.
Während  die  Zünfte  in  ihrer  Blütezeit  von  denen,  die  sich  zur  Aufnahme ­
  meldeten,  die  Garantie  forderten,  daß  sie  ihr  Gewerbe  verstünden
und  manchen  zurückwiesen,  weil  seine  Leistungen  minderwertig  waren  —
hatten  die  Zünfte  doch  dem  Publikum  gegenüber  für  gute  Leistungen  einzustehen ­
  —,  so  war  man  nun  bedacht,  die  Aufnahme  eines  neuen  Handwerkers, ­
  der  Tüchtiges  leistete,  zu  verhindern  oder  von  schwer  erfüllbaren
Bedingungen  abhängig  zu  machen,  weil  man  seine  Konkurrenz  fürchtete.
Die  Zunftmitglieder  mißbrauchten  ihre  Macht:  Die  Aufnahme  in  die
Zunft  mußte  erkauft  werden,  und  wer  nicht  Sohn  oder  Schwiegersohn
eines  Meisters  war  oder  eine  Meisterswitwe  heiratete,  hatte  wenig
Ehance,  in  die  Zunft  aufgenommen  und  zu  selbständigem  Gewerbebetriebe
zugelassen  zu  werden.  Wer  ein  Gewerbe  ausübte,  ohne  der  Zunft  anzugehören, ­
  gegen  den  wurde  prozessiert.  Nicht  die  schlechtesten  Kräfte  waren