lung  und  Überwachung  des  Lehrlingswesens,  Errichtung  von  Fachschulen
und  Prüfungsausschüssen,  Erstattung  von  Gutachten  an  Staats-  und  Gemeindebehörden, ­
  Darstellung  der  Handwerksverhältnisse  in  Jahresberichten, ­
  Beratung  über  Wünsche  und  Forderungen  der  Handwerken  und
ev.  Stellung  von  Anträgen.
Im  Oktober  1919  ist  das  gesamte  deutsche  Handwerk,  vertreten  durch
seine  beruflichen,  fachlichen  und  wirtschaftlichen  Organisationen,  zu  einem
Reichsverband  des  deutschen  Handwerks  zusammengeschlossen ­
  worden.
Bei  allen  Angelegenheiten,  die  Lehrlinge  oder  Gesellen  betreffen,  ist
ferner  die  Mitwirkung  eines  Gesellenausschusses  obligatorisch.  Die  Ausübung ­
  des  Gewerbes  ist  nicht  direkt  an  einen  Befähigungsnachweis  gebunden; ­
  doch  dürfen  nur  solche,  die  eine  Meisterprüfung  abgelegt  haben,
den  Titel  „Meister"  führen,  und,  seit  1908,  Lehrlinge  halten.  Der  Lehrherr, ­
  der  dem  Lehrling  nicht  eine  entsprechende  Unterweisung  gibt,  kann
bestraft  werden.'  Der  Staat  hat  sich  dann  auch  um  die  wirtschaftliche  Ausbildung ­
  der  Lehrlinge  durch  Errichtung  gewerblicher  Fortbildungsschulen
verdient  gemacht.
Für  die  Arbeiter  trat  der  Staat  in  den  90er  Jahren  durch  die
Arbeiterschutzgesetzgebung  ein.  Dieser  weitere  Eingriff  in
die  Gewerbefreiheit  wird  an  anderer  Stelle  behandelt  werden.
2.  Monopolistische  Epoche.
Schützte  der  Staat  die  Schwächeren  (Handwerker,  Arbeiter)  gegenüber
den  Stärkeren,  so  schlossen  sich  seit  den  90er  Jahren  die  großen  Unternehmungen ­
  zum  Selbstschutz  gegen  die  auch  für  sie  unangenehmen  Begleiterscheinungen ­
  der  individualistisch-kapitalistischen  Wirtschaftsweise  zusammen. ­

Das  Kapital  des  einzelnen  reichte  schon  längst  nicht  mehr  zur  Wirtschaftsführung ­
  des  Betriebs.  Die  Unternehmungen  hatten  sich  vergrößert,
und  so  wurden  die  Privatfirmen  mehr  und  mehr  genötigt,  sich  in
Aktiengesellschaften  umzuwandeln.
Vor  allem  aber  organisierte  sich  die  Privatwirtschaft  durch  Begründung ­
  von  Kartellen  und  ihr  verwandter  monopolistischer
Vereinigungsformen.  Der  großindustrielle  Betrieb  mit  seinem
riesigen,  nicht  zurückziehbaren  stehenden  Kapital  konnte  nicht  das  Risiko
94