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einer  öfters  sinkenden  Konjunktur  mit  ihrem  unvermeidbaren  Preisrückgang ­
  und  der  Entwertung  aller  seiner  Anlagen  tragen.  Es  war  daher
notwendig,  die  Konkurrenz  zwischen  den  Unternehmungen  zu  beschränken.
Kartelle  sind  also  Vereinigungen  selbständiger  Unternehmungen ­
  eines  Gewerbes  zwecks  monopolistischer
Beeinflussung  des  Warenmarktes.  Der  Unternehmer  entäußert ­
  sich  dabei  der  selbständigen  Regelung  des  Außenverkehrs,  behält
aber  die  vollkommene  Herrschaft  über  den  inneren  Betrieb.
Die  loseste  Form  monopolistischer  Organisation  ist  die  Konvention, ­
  der  freie  Interess  env  erei  n,  der  die  allgemeinen  Be-  *
dingungen  (vornehmlich  Zahlungs-  und  Lieferungsbedingungen),  unter
denen  eine  Industrie  produzieren  und  Absatz  suchen  muß,  günstig  zu  gestalten ­
  bestrebt  ist.
Die  niedrigste  Stufe  der  eigentlichen  Kartelle  bildet  das  Preis  -
karte  ll,  das  den  Preis  (bzw.  die  Art  der  Preisnormierung)  und  die
Zahlungsbedingungen  regelt.  Die  betreffenden  Unternehmer  verpflichten
sich  gegenseitig,  die  Waren  im  Kartellgebiete  (z.  B.  im  Jnlande)  nicht  unter
einem  vereinbarten  Preise  abzugeben,  oder  wenn  sie  als  Käufer  auftreten, ­
  nicht  mehr  als  einen  gewissen  Maximalsatz  zu  bewilligen.  Sie
hinterlegen  Gelder  oder  Wertpapiere,  die  bei  Nichteinhaltung  der  Vereinbarungen ­
  ganz  oder  teilweise  als  Konventionalstrafe  verfallen.  Derartige ­
  Kartelle  haben  besonderen  Wert  in  Zeiten  wirtschaftlicher  Depression, ­
  wenn  bei  rückgängigen  Preisen  die  einzelnen  Unternehmer,  um  ihre
Maschinen  nicht  stillstehen  zu  lassen,  sich  gegenseitig  derartig  unterbieten,
daß  ein  Gewinn  sich  nicht  mehr  herausrechnen  läßt,  ja  daß  vielleicht  sogar
mit  Verlust  gearbeitet  wird.
Wichtiger  noch  sind  die  Absatzverteilungskartelle.  Die
Absatzverteilung  erfolgt  durch  Verteilung  der  Aufträge:  1.  nach  dem  Gebiete ­
  (Gebiets-  oder  Rayonierungskartelle);  2.  nach  den  Fabrikaten;
3.  durch  Kontingentierung  der  Produktion.
Von  einem  Gebietskartell  spricht  man,  wenn  die  kartellierten
Werke  untereinander  vereinbaren,  daß  jedes  Werk,  bzw.  eine  Gruppe
von  Werken,  ihre  Erzeugnisse  nur  in  einem  bestimmten  Gebiete  absetzen
darf  (Verteilung  des  Marktes  durch  Demarkationslinien).
Zahlreich  sind  auch  die  Versuche,  das  Absatzgebiet  sachlich,  nach
Fabrikaten,  zu  gliedern.  Und  je  mehr  die  Spezialisierung  Boden