gewinnt,  desto  häufiger  werden  auch  Verabredungen  über  die  Produktionsgattung, ­
  die  jede  der  betr.  Firmen  herstellen  soll.  Anfragen  überweisen
die  sich  so  kartellierten  Firmen  dann  gegenseitig.
Bei  den  Kontingentierungskartellen  wird  festgesetzt,  wieviel
  die  Gesamtheit  der  durch  das  Kartell  verbundenen  Unternehmer
produzieren  darf  und  dann  für  jedes  zum  Kartell  gehörende  Werk  der
Maximalabsatz  bestimmt.  Das  Werk  verpflichtet  sich,  wenn  es  von  der
Kartelleitung  angeordnet  wird,  die  bisherige  Produktion  um  so  und  so
viel  Prozent  zu  reduzieren.  Dabei  kommt  es  natürlich  häufig  zu  einem
Kampf  um  die  Höhe  der  Quoten  zwischen  den  gut  eingeführten  älteren
und  den  sich  vergrößernden  neuen  Werken,  der  oft  schon  zur  Sprengung
des  Kartells  geführt  hat.  Diejenigen  Werke,  die  mehr  Aufträge  erhielten
als  ihnen  eigentlich  zustanden,  haben  eine  Abgabe  an  eine  gemeinsame
Kasse  zu  zahlen,  die  die  zurückgebliebenen  Firmen  für  ihren  Ausfall
entschädigt.
Eine  besondere  Abart  der  Absatzverteilungskartelle  ist  das  Submissionskartell. ­
  Die  konkurrierenden  Unternehmungen  einigen  sich
dahin,  daß  sie  bei  Ausschreibungen  ihre  Offerten  entweder  gemeinsam
einreichen  und  den  Auftrag  dann  nach  einem  Schlüssel  unter  sich  verteilen,
oder  indem  sie  nur  zum  Schein  konkurrieren  und  schon  vorher  vereinbaren, ­
  welches  Werk  am  niedrigsten  anbieten  soll.
Da,  solange  der  Verkehr  der  Firmen  mit  ihren  Abnehmern  ihnen  selbst
überlassen  bleibt,  die  Kontrolle  über  die  Einhaltung  der  Kartellbedingungen
  schwierig  ist,  schritt  man  zur  Einrichtung  besonderer  Verkaussbüros,
  Syndikate,  durch  die  nach  Maßgabe  eines  bestimmten
Schlüssels  die  Werke  ihre  Produktion  zuerteilt  bekommen,  und  die  dann
allein  die  Kartellware  vertreiben.
Die  w  i  r  t  s  ch  a  f  t  l  i  ch  e  W  i  r  k  u  n  g  der  Kartelle,  die  zuerst  in  Frankreich ­
  in  den  dreißiger  und  vierziger  Jahren  —  Kartell  der  Sodasabrikanten
  1838,  Verband  der  Kohlenzechen  im  Loirebecken  1842  —  aufgekommen ­
  sind,  kann  sehr  verschieden  sein.  Man  kann  in  den  Kartellen
eine  wirtschaftlich-technische  Verbesserung  sehen,  insofern  als  sie  rückständige ­
  Betriebe  stillegen,  Höchstleistungsbetriebe  besser  ausnutzen,  überflüssige ­
  Transporte,  Annoncen-  und  Reklamespesen  vermindern,  die  Nachteile ­
  einer  Überproduktion  beseitigen.  Andererseits  ist  ganz  sicher,  daß
die  kartellierten  Unternehmer  oftmals  ihre  durch  den  Zusammenschluß