aushändigt;  sie  gewähren  Dividende  vom  Ertrag  des  Gesamtuntcrnehmens.
  Hauptbeispiel  ist  der  Standard-Oil-Trust.
Als  das  Sherman-Gesetz  von  1890  die  Trusts  in  Amerika  verbot,  enistanden
  die  Holding  Companies,  die  nur  in  der  juristischen  Form  sich  von
den  Trusts  unterscheiden.  Auch  hier  übernimmt  ein  Unternehmen  die
Aktien  eines  anderen  und  gibt  dafür  eigene  Effekten  aus.  Die  Effekten
der  Kontrollgesellschaft  ersetzen  die  Effekten  der  Einzelunternehmung.
Hauptbeispiel  ist  die  Steel-Corporation.
Die  F  u  s  i  o  n  ist  Verschmelzung  zweier  oder  mehrerer  Unternehmungen
zu  einer  Unternehmung.
Zweck  aller  dieser  Gesellschaften  ist,  die  Kontrolle  über  einen  möglichst
großen  Teil  eines  Gewerbezweiges  zu  erhalten  und  dadurch  die  Unter»
nehmermacht,  vornehmlich  in  der  Preisgestaltung,  voll  auszunutzen.  Volkswirtschaftlich ­
  günstig  ist  dabei,  daß  diese  Konzentration  nicht  nur  die
wirtschaftliche  Leitung,  sondern  auch  die  technische  und  betriebliche  Leitung
zusammenfaßt.  Für  das  Publikum  (Effektenkäufer)  besteht  die  Gefahr,
daß  es  keinen  überblick  über  die  Geschäftsführung  gewinnen  kann,  Bilanz-Verschleierungen,
  unglückliche  Spekulationen  usw.  nicht  so  leicht  offenbar
werden.
Wie  auf  dem  Warenmarkt,  so  haben  sich  auch  auf  dem  Arbeitsmarkt  in
dieser  Epoche  monopolistische  Organisationen  gebildet.  Die  Gewerkschaften ­
  sind  anzusehen  als  Vereinigungen  von  Arbeitnehmern  desselben ­
  Faches  zwecks  monopolistischer  Beeinflussung  des  Arbeitsmarkts.
Ihr  Zweck  ist,  selbständige  Regulierung  des  Preises  für  die  Arbeitskraft,
also  des  Lohnes.  Auf  diese  Bestrebungen  wird  noch  zurückzukommen  sein.
Für  die  Verbraucher  sind  die  Konsumvereine  die  entsprechenden
monopolistischen  Organisationen.
Somit  hat  sich  die  Privatwirtschaft  selbst  organisiert.
Bei  fortschreitender  Entwicklung  zentralisiert  sich  das  Kapital  immer
mehr  in  Händen  der  Banken,  die  Unternehmer  finanzieren  und  kontrollieren ­
  (Aufsichtsratstätigkeit).  Die  Banken  leiten  im  wesentlichen  die  Jndustriepolitik
  innerhalb  der  Grenzen  ihres  Staatsgebietes  (f.  hierüber  den
Abschnitt  „Banken  und  Industrie"  in  meinem  Bankgeschäft,  II.  Teil).
Das  Privatkapital  wird  so  mehr  und  mehr  Nationalkapital.
Damit  ändert  sich  die  Stellung  des  Staates,  der  bisher  kartell-,  gewerkschafts-
  nnd  konsumvereinsfeindlich  war,  überhaupt  allen  monopolistischen
98