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Forderungen  meist  dadurch  zu  erzwingen,  daß  sie  alle  gleichzeitig  die
Arbeit  niederlegen  (in  Ausstand  treten,  streiken).
In  früheren  Zeiten  waren  Koalitionen  der  Arbeiter  in  der  Regel  gesetzlich ­
  verboten,  und  Zuwiderhandlungen  wurden  als  eine  Auflehnung  gegen
die  Obrigkeit  schwer  bestraft.  Solange  obrigkeitliche  Taxen  bestanden
haben,  mag  dieses  Verbot  Wohl  berechtigt  gewesen  sein.  Nach  ihrer  Abschaffung ­
  ließ  sich  das  Koalitionsverbot  durch  nichts  mehr  rechtfertigen.
Nachdem  1824  in  England  Koalitionsfreiheit  gewährt  worden  war,  folgte
1864  Frankreich,  das  im  Jahre  1791  Arbeiterkoalitioncn  als  „Attentat
gegen  die  Freiheit  und  die  Erklärung  der  Menschenrechte"  mit  Verlust  der
bürgerlichen  Ehrenrechte  bedroht  hatte,  1869  Deutschland  (Gewerbeordnung) ­
  und  1870  Österreich.  Im  §  1  des  deutschen  Reichsvereinsgesetzes
heißt  es:  Alle  Reichsangehörigen  haben  das  Recht,  zu  Zwecken,  die  den
Strafgesetzen  nicht  zuwiderlaufen,  Vereine  zu  bilden  und  sich  zu  versammeln. ­

Grundlage  für  das  Koalitionsrecht  der  gewerblichen  Arbeiter  in  Deutschland ­
  bildeten  die  1869  erlassenen  Bestimmungen  der  Gewerbeordnung.
8  152:  „Alle  Verbote  und  Strafbestimmungen  gegen  Gewerbetreibende,  gewerbliche ­
  Gehilfen,  Gesellen  oder  Fabrikarbeiter  wegen  Verabredungen  und
Vereinigungen  zum  Behufe  der  Erlangung  günstiger  Lohn-  und  Arbeitsbedingungen, ­
  insbesondere  mittels  Einstellung  der  Arbeit  oder  Entlassung  der
Arbeiter,  werden  aufgehoben.  —  Jedem  Teilnehmer  steht  der  Rücktritt  von
solchen  Vereinigungen  und  Verabredungen  frei,  und  es  findet  aus  letzteren
weder  Klage  noch  Einrede  statt."
8  153:  „Wer  andere  durch  Anwendung  körperlichen  Zwanges,  durch
Drohungen,  durch  Ehrverletzung  oder  durch  Verrufserklärung  bestimmt  oder
zu  bestimmen  versucht,  an  solchen  Verabredungen  (Z  152)  Teil  zu  nehmen,  oder
ihnen  Folge  zu  leisten,  oder  andere  durch  gleiche  Mittel  hindert  oder  zu  hindern
versucht,  von  solchen  Verabredungen  zurückzutreten,  wird  mit  Gefängnis  bis
zu  drei  Monaten  bestraft,  sofern  nach  dem  allgemeinen  Strafgesetz  nicht  eine
härtere  Strafe  eintritt."
Die  1918  erfolgte  Streichung  des  8  153,  der  einen  Schutz  der  Arbeitswilligen ­
  (Streikbrecher)  vorsah,  bedeutete  einen  Sieg  der  Gewerkschaften.
Ein  noch  größerer  war  die  am  15.  November  1918  bekannt  gegebene  Vereinbarung ­
  zwischen  den  Arbeitgeberverbänden  und
den  Gewerkschaften  der  Arbeitnehmer.
Hiernach  werden  die  Gewerkschaften  (s.  S.  106  ff.)  als  berufene  Vertreter
der  Arbeiterschaft  anerkannt.  Eine  Beschränkung  der  Koalitionsfreiheit