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der  Arbeiter  und  Arbeiterinnen  ist  unzulässig.  Die  Arbeitgeber  und  Arbeitgeberverbände ­
  werden  die  Werkvereine  (die  sog.  wirtschaftsfriedlichen
Vereine)  fortan  vollkommen  sich  selbst  überlassen  und  sie  weder  mittelbar
noch  unmittelbar  unterstützen.
Im  Deutschen  Reich  betrug  von  Kriegsausbruch  bis  Ende  1917  die  Zahl
der  Streiks  964,  die  Dauer  der  Arbeitsstreitigkeit  3635  Tage,  die  Zahl  der
betroffenen  Betriebe  4034,  die  Zahl  der  in  den  betroffenen  Betrieben  Beschäftigten ­
  1  943  000,  die  Höchstzahl  der  gleichzeitig  Streikenden  788  600.  Die  Gründe
der  Arbeitsstreitigkeit  betrafen  790mal  den  Arbeitslohn,  112mal  die  Arbeitszeit ­
  und  501mal  andere  Gegenstände.  Die  Arbeiter  hatten  in  98  Fällen
vollen,  in  517  Fällen  teilweisen  und  in  349  Fällen  keinen  Erfolg.  Die  Arbeitskämpfe ­
  wurden  beendet  in  367  Fällen  durch  Verhandlungen  unmittelbar  zwischen
den  Parteien,  in  14  Fällen  durch  Verhandlungen  vor  dem  Gewerbegericht  und
in  301  Fällen  unter  Vermittlung  von  Berufsvereinigungen  oder  dritten  Personen.
Ein  Jahr  nach  Gewährung  der  Koalitionsfreiheit  hatten  sich  in  England ­
  die  trade  unions  (G  e  w  e  r  k  v  er  e  i  n  e),  d.  h.  Korporationen  von
Lohnarbeitern  eines  bestimmten  Gewerbes,  gebildet,  zum  Zweck,  die  nominelle ­
  Freiheit  des  Arbeitsveotrages  dadurch  zu  einer  tatsächlichen  zu
machen,  daß  sie  neben  die  Arbeitgeber  als  gleichberechtigte  Kontrahenten ­
  die  Arbeitnehmer  setzten.  Durch  korporativen  Zusammenschluß
erhoffte  man,  die  ungünstige  Lage,  in  der  sich  der  isolierte  Lohnarbeiter
bisher  befand,  -zu  beseitigen.  Nur  tüchtige  Arbeiter  sollten  zur  Mitgliedschaft ­
  zugelassen  werden.  Verlangt  wurde  u.  a.  der  Nachweis  einer
regulären  Lehrzeit  und  der  Fähigkeit,  den  in  dem  betr.  Distrikt  herrschenden
  allgemeinen  Lohnsatz  verdienen  zu  können.  Dadurch,  daß  die  Gewerkschaft ­
  nur  die  tüchtigen  Elemente,  die  bei  einer  Arbeitseinstellung  nicht
leicht  durch  andere  Arbeiter  ersetzt  werden  konnten,  aufnahm,  stärkte  sie
ihre  Macht  in  hohem  Maße.
Nach  dem  englischen  Vorbilde  sind  die  deutschen  gewerkschaftlichen ­
  Organisationen  geschaffen.  Nach  der  Richtung  sind  zu  unterscheiden:
1.  D  i  e  freien  Gewerkschaften:  Ihr  Geburtsjahr  ist  1866,
ihr  Vater  von  Schweizer.  Statutengemäß  sind  sie  politisch  und
religiös)  neutrale  Verbände.  Sie  sind  Zentralverbände  fürs  ganze  Reich.
Die  Beiträge  sind  nach  Geschlecht  und  Alter  abgestuft.  Auf  dem  10.  Gewerkschaftskongreß ­
  (Nürnberg  1919)  erhielt  die  schon  lange  bestehende
Bereinigung  aller  gewerkschaftlichen  Zentralverbände  den  Namen  „Allgemeiner
  deutscher  Gewerkschaftsbund".  In  den  „Richt-