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band  der  christlichen  Gewerkschaften  und  den  GesamtverbanL  deutscher
Beamten,  3.  die  Staatsangestellten-Gewerkschaften.
Hierzu  sind  als  jüngere  Gebilde  die  gelben  Gewerkschaften,  die
nationalen  Arbeitervereine  und  die  katholischen  Fachabteilungen ­
  getreten.  Die  gelben  Gewerkschaften  sind  aus  den
Werkvereinen  hervorgegangen,  d.  i.  eine  Vereinigung  der  in  einem  Werk  beschäftigten ­
  Arbeiter,  die  gemeinsam  und  mit  finanzieller  Hilfe  der  Werkleitung
die  Mitglieder  beruflich  und  sozial  fördern  will.  Die  nationalen  Arbeitervereine ­
  sind  Gegengründungen  gegen  die  sozialdemokratischen  Gewerkschaften, ­
  während  die  katholischen  Fachvereine  die  Jnterkonfessio»
nalität  der  christlichen  Gewerkschaften  bekämpfen.
Gelingt  es  der  Gewerkschaft  nicht,  auf  friedlichem  Wege  angemessene
Vereinbarungen  mit  dem  Arbeitgeber  zu  treffen,  ihn  zur  Nachgiebigkeit
zu  bewegen  —  eine  gut  organisierte  Gewerkschaft  wird  in  vielen  Fällen
Siege  auch  ohne  Ausstände  erzielen  können  —,  dann  wird  sie  zur  ultima
ratio,  zum  Streik  greifen:  sie  ermächtigt  ihre  Mitglieder,  die  Arbeit
einzustellen  und  gewährt  ihnen  während  der  Zeit  des  Ausstandes  Unterstützungen. ­
  Streikposten  halten  Arbeitswillige  fern  und  informieren
zureisende  Kollegen.  Durch  Betriebssperre  wird  der  Zuzug  neuer
Arbeitskräfte  verhindert.  Schränken  die  Arbeiter  ihre  Arbeitsleistung
vorsätzlich  ein,  um  ihre  Forderungen  durchzusetzen,  so  spricht  man  von
passiver  Resistenz.  In  letzter  Zeit  ist  dieses  Kampfmittel  mehrfach ­
  empfohlen  und  angewendet  worden.
Ein  weiteres  Mittel  der  Arbeiter  im  wirtschaftlichen  Kampf  ist  die
Entziehung  der  Kaufwilligkeit.  Sie  nimmt  gewöhnlich  die
Form  des  Boykotts  an;  Boycott  war  ein  irischer  Gutsverwalter,  der
die  ihm  unterstellten  Landpächter  hart  bedrängte  und  dafür  (1880)  in  die
gesellschaftliche  und  geschäftliche  Acht  erklärt  wurde.  Der  Boykott  kennzeichnet ­
  den  Gefehmten.
Auf  dem  Hamburger  Kongreß  der  Gewerkschaften  (1908)  wurde  folgende
Resolution  angenommen:  „Der  Boykott  ist  bei  Lohnkämpfen  der  Arbeiterschaft
in  der  Bekleidungsindustrie,  desgleichen  in  der  Nahrungs-  und  Genußmittelindustrie ­
  und  einigen  anderen  Gewerben  ein  Hilfsmittel  von  großer  Bedeutung,
weil  für  diese  Gewerbe  der  Massenkonsum  der  Arbeiterschaft  ein  ausschlaggebender ­
  Faktor  ist.  Benützt  die  Arbeiterschaft  in  solchen  Lohnkämpfen  ihre
Macht  als  Konsument,  so  kann  durch  den  Boykott  auf  die  sich  gegen  die  Forderungen ­
  der  Arbeiter  sperrenden  Unternehmer  ein  bedeutender  Druck  ausgeübt
werden,  der  diese  im  Nachgeben  zum  Kampfe  und  zur  Anerkennung  der  Forderungen ­
  zwingen  muß."