109

Das  label  (Kontrollmarke)  ist  gewissermaßen  eine  umgekchrte  Art
des  Boykotts:  Die  mit  einem  gedruckten  Kontrollschein  (label)  versehene
Ware  gewährt  die  Gewißheit,  daß  sie  in  Fabriken  hergestellt  ist,  die  die
Forderungen  der  Arbeiter  erfüllt  haben  und  die  daher  allen  sympathisierenden ­
  Arbeitern,  im  Gegensatz  zu  anderen  nicht  mit  labet  versehenen
Waren  dieser  Gattung,  zum  Ankauf  empfohlen  wird.  —  In  Deutschland
hat  dieses  Kampfmittel  keine  Bedeutung  erlangt.
Unter  Sabotage  versteht  man  die  absichtliche  Zerstörung  des  Eigentums ­
  der  Arbeitgeber,  insbesondere  der  Maschinen.  Bon  den  Gewerkschaften ­
  wird  dieses  unehrliche  Kampfmittel  nicht  angewendet.  „Die
Maschinen,  die  Meisterwerke  der  Technik  und  der  menschlichen  Arbeitskraft, ­
  wollen  die  Arbeiter  nicht  zerstören",  heißt  es  in  einer  Erklärung
des  Zentralverbandes  der  Maschinisten  und  Heizer.
Den  Kampfmitteln  der  Arbeitnehmer  stehen  gegenüber  die  Kampfmittel ­
  der  Arbeitgeber.  Die  Arbeitgeberverbände  sind  zentralisiert ­
  in  der  Haupt  st  elle  deutscher  Arbeitgeberverbände
und  dem  Verein  deutscher  Arbeitgeberverbände.  Seit
1913  sind  diese  beiden  Zentralen  verschmolzen  in  der  Vereinigung
deutscher  Arbeitgeberverbände,  der  1100  Arbeitgeberverbände, ­
  die  rund  2  Millionen  Arbeiter  beschäftigen,  angehören.
Als  Gegenmittel  gegen  die  Streiks  greifen  sie  zur  Aussperrung
(lock-out),  d.  h.  alle  Unternehmer  schließen,  wenn  auch  nur  ein  Teil  der
Arbeiter  streikt,  gleichzeitig  ihre  Fabriken,  um  damit  die  Streikkasse  zu
schwächen  und  einen  Druck  auf  die  Arbeiter  auszuüben.
Hiervon  zu  unterscheiden  ist  die  persönliche  Arbeitssperre:
In  „s  ch  w  a  r  z  e  n  L  i  st  e  n"  werden  namentlich  die  Arbeiter  aufgeführt,
die  vertragsbrüchig  geworden  sind  oder  sonst  sich  mißliebig  gemacht  haben.
Aus  verschiedenen  Gründen  (auch  infolge  der  Schwierigkeit  der  Kontrolle
und  Anwendung)  kommt  diese  Verrufserklärung  verhältnismäßig  selten  vor.
Die  Arbeitsnachweise  kommen  als  Kampfmittel  nicht  mehr  in
Frage,  nachdem  durch  Vereinbarungen  vom  15.  November  1918  und  Anordnung ­
  vom  9.  Dezember  1918  festgelegt  worden  ist,  daß  in  Zukunft  der
Arbeitsnachweis  von  Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  gemeinsam  geregelt ­
  und  paritätisch  verwaltet  werden  soll.
Ansstände  und  Aussperrungen  sind  Kriegsmittel  und  haben  daher  auch
alle  Nachteile  des  Krieges.  Kräfte  werden  auf  beiden  Seiten  vergeudet.