nur  freien  Unterhalt  beziehen;  alle  diese  jedoch  nur,  wenn  sie  das  40.  Lebensjahr ­
  noch  nicht  vollendet  haben.
Die  Beiträge  der  Versicherten  werden  nicht  durch  Alter  oder  Berufsgefahr, ­
  sondern  nur  durch  die  Lohnhöhe  bestimmt.  Die  Wochenbeiträge
sind:  in  Lohnklasse  I  18,  in  Lohnklasse  II  26,  in  Lohnklasse  III  34,  in
Lohnklasse  IV  42,  in  Lohnklasse  V  50  Pfennige  &gt;).  Die  Entrichtung  der
Beträge  erfolgt  durch  Einkleben  der  betreffenden  Marken  auf  die
Quittungskarten  seitens  des  Arbeitgebers.  Dieser  ist  berechtigt,  die  Hälfte
des  verwendeten  Betrages  vom  Lohn  in  Abzug  zu  bringen.
Invalidenrenten  erhalten  entweder  vorübergehend  Erwerbsunfähige
  bei  länger  als  26  Wochen  anhaltender  Erwerbsunfähigkeit,
oder  dauernd  Erwerbsunfähige,  vorausgesetzt,  daß  die  Zahl  der  Beitragswochen ­
  200,  bei  freiwilliger  Versicherung  500  beträgt.  Altersrente ­
  wird  gewährt,  wenn  der  Versicherte  das  65.  Jahr  vollendet  hat
und  1200  Beitragswochen  nachweisen  kann.  Witwenrente  erhält  nur
die  invalide  Witwe,  Waisenrente  erhalten  die  ehelichen  Kinder  eines
Versicherten  und  die  vaterlosen  Kinder  einer  Versicherten,  beide,  soweit
unter  15  Jahren.
s)  Die  Frauenfrage  als  Arbeitsproblem.
Solange  die  Wirtschaftsleistung  hauptsächlich  auf  körperlicher  Stärke
beruhte,  war  die  Frau  als  der  naturgemäß  schwächere  Teil  vom  Manne
wirtschaftlich  unterdrückt.  Ihr  wurden  alle  peinlichen  und  schwierigen
Arbeiten  zugewiesen:  Sie  trägt  Wasser  und  Holz  herbei,  baut  die  Hütte,
gerbt  Felle,  fertigt  Kleider;  sie  ist  Metzger,  Schuster,  Schneider,  Zimmermann
  und  Lastträger.  Erst  als  der  auch  von  den  Frauen  ausgeübte  Ackerbau
  als  wirtschaftlich  wichtigster  Erwerbszweig  mehr  und  mehr  in  den
Vordergrund  rückt,  wird  die  soziale  Lage  der  Frau  günstiger.
Mit  zunehmender  Berufsgliederung  der  Männer  sanken  die  Frauen,
die  beruflich  nicht  gegliedert  waren  und  nur  häusliche  Arbeiten  verrichteten, ­
  wieder  in  Abhängigkeit.  Im  Mittelalter  entstand  die  Frauenfrage ­
  zuerst  als  Versorgungsproblem.  Die  erwerbslosen  Frauen  suchten
Aufnahme  in  den  Klöstern,  in  christlichen  Stiftungen  (Beginen-Häusernj
und  drangen  auch  ins  Handwerk  ein,  aus  dem  sie  aber  im  17.  Jahrhundert
wieder  entfernt  wurden.
st  Vom  1.  August  1920  ab  sind  die  Wochenbeiträge  wesentlich  erhöht.  Sie
betragen  in  den  5  Lohnklaffen  90,  100,  110,  120,  140  Pfennige.
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