der  Männerlöhne.  Ursache  dafür  ist  die  große  Konkurrenz  auf  den  weiblichen ­
  Arbeitsgebieten,  weil  fast  alle  Frauen  sich  ihnen  zuwenden,  und
durch  den  Wettbewerb  solcher,  die  nur  als  Nebenverdienst  („für  ein
Taschengeld")  arbeiten.  Es  wird  daher  die  Forderung:  GleicherLohn
bei  gleicher  Leistung  erhoben.  Voraussetzung  dafür  aber  mutz
stets  gleiche  Vorbildung  der  Geschlechter  sein.  Die  Gewerkschaften  werden
vor  allem  bei  der  Ausarbeitung  einheitlicher  Tarifverträge  gegen  die  lohndrückende
  Wirkung  der  Frauenarbeit  anzukämpfen  haben.  Obiges  Prinzip
führt  auch  dazu,  eine  natürliche  Arbeitsteilung  zwischen  den  Geschlechtern
zu  erreichen,  da  auf  diese  Weise  die  Frauen  am  raschesten  aus  den  für
sie  ungeeigneten  Berufen,  in  denen  sie  das  gleiche  wie  der  Mann  nicht
leisten  können,  entfernt  werden.
Über  den  A  r  b  e  i  t  e  r  i  n  n  e  n  s  ch  u  tz  ist  bereits  im  vorigen  Abschnitt
gesprochen  worden.  Das  Problem  Beruf  und  Mutterschaft  ist
durch  den  Wöchnerinnenschutz  wenigstens  teilweise  gelöst.  Soweit  Ausnahmebestimmungen
  gegenüber  weiblichen  Beamten  anläßlich  ihrer  Verheiratung ­
  bestanden,  sind  diese  durch  die  Reichsverfassung  grundsätzlich
beseitigt.
4.  Gewerbliche  Interessenvertretungen.
Die  Interessenvertretungen  des  Handwerks  sind  bereits  erwähnt  worden. ­
  Es  bleibt  nur  noch  übrig,  die  Jnleressenvertretungen  der  Industrie
zu  kennzeichnen.
Staatlich  eingerichtete  Jnteresienvertretungen  sind  die  Handelskammern, ­
  die  freilich  vornehmlich  die  kaufmännischen  Interessen
wahrnehmen.  Sie  begutachten  wirtschaftliche  Maßnahmen  der  Regierung,
haben  aber  auch  Verivaltungsaufgaben,  wie  die  Wahl  von  Beisitzern  fürs
Gewerbegericht.  S.  a.  S.  221.
Wichtig  noch  für  die  Industrie  sind  die  freien  Vereine,  bei  denen  teilweise ­
  fachlich-technische  Interessen,  teilweise  das  Arbeitgeberinteresse  im
Vordergründe  steht.  Die  bedeutsamsten  Zentralorganisationen  sind  der
„Zentralverband  deutscher  Industrieller",  der  vor  allem  die  Schwerindustrie ­
  umfaßt,  und  der  „Bund  der  Industriellen",  der  die  Fertigindustrie ­
  in  sich  vereint.  Beide  schlossen  sich  1918  zu  einem  „Reichsverband ­
  der  deutschen  Industrie"  zusammen.  Als  Nächstliegendes  Arbeitsziel ­
  betrachtet  dieser  die  Begründung  einer  allgemeinen  Kreditgenossenschaft ­
  zur  Finanzierung  der  Rohstoffeinfuhr.
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