b)  Produktionskostentheoric.
Zu  den  Produktionskosten  rechnet  man:
1.  Den  Preis  des  Rohmaterials  (der  Roh.  und  Hilfsstoffe)  zuzüglich
  der  Frachtkosten  (Eisenbahnfracht  und  Rollgeld  für  das  anzubringende ­
  Gut).  Wird  vom  Lieferanten  des  Rohmaterials  Skonto
oder  eine  sonstige  Vergütung  gewährt,  so  ist  dieser  Betrag  von  den
Kosten  abzusetzen,  ganz  gleich,  wie  die  Verbuchung  erfolgt.  Zu  kürzen
ist  weiter  der  Erlös  verkaufter  Abfälle  und  gewonnener  Nebenerzeugnisse. ­

2.  Die  Fabrikationsunkosten.
a)  Spezielle  Betriebsunkosten:  Produktive  Löhne,  d.  h.  Löhne,  die  den
am  Stücke  selbst  Arbeitenden  gezahlt  werden,  Beiträge  für  die
sozialen  Versicherungen  dieser  Arbeiter.
b)  Allgemeine  Betriebsunkosten:  Unproduktive  Löhne,  d.  h.  Löhne,
die  den  nicht  am  Stücke  direkt  Arbeitenden  gezahlt  werden,  also
z.  B.  an  Pförtner,  Heizer,  Reinigungsfrauen,  weiter  an  Beamte
der  technischen  Abteilung,  an  Direktoren,  soweit  sie  nicht,  weil
für  den  Vertrieb  tätig,  unter  die  „Handlungs-Unkosten"  zu
buchen  sind,  die  Beiträge  für  deren  soziale  Versicherungen,
die  Kosten  des  Unterhaltes,  der  Reinigung,  Heizung  und  Beleuchtung ­
  der  Fabrikgebäude,  der  Patentgebühren,  der  Reisekosten,
soweit  sie  die  Fabrikation  betreffen.  —  Stellt  ein  Verarbeitungsunternehmen ­
  verschiedene  Erzeugnisse  her,  so  werden  die  allgemeinen ­
  Unkosten  in  der  Regel  auf  Grundlage  der  sog.  produktiven ­
  Löhne  verteilt;  weiter:  die  Zinsen  für  fremdes  Kapital,  die
Steuern,  die  Abschreibungen  usw.
3.  Den  Reingewinn  (Unternehmerlohn,  Zinsen  für  eigenes  Kapital ­
  und  Risikoprämie).
Die  Produktionskosten  legt  der  Fabrikant  seiner  Preisforderung  zu»
gründe.  Nach  unten  oder  oben  wird  der  so  festgesetzte  Preis  durch  Angebot ­
  und  Nachfrage  verschoben.  Wesentlich  wird  sich  aber  von  diesen
Produktionskosten  der  Preis  (Kostenpreis)  auf  die  Dauer  nicht  entfernen
können,  wenn  eine  regelmäßige  Wiedererzeugung  der  Waren,  die
mit  gleichbleibenden  oder  sich  verringernden  Kosten  beliebig  vermehrt
werden  können,  gesichert  werden  soll.  Steigt  der  Preis  infolge  stärkerer
Nachfrage  erheblich  über  die  Produktionskosten,  dann  wird  bei  freier

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Obst,  BoWwirtschastklehre.

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