kommenden  Käufers  und  des  tauschfähigsten,  aber  vom  Tausch  schon  ausgeschlossenen ­
  Verkäufers  (Grenzpaare).
Die  Frage  der  Preisbildung  ist  eine  Machtfrage.  B  e  st  i  m  m  u  n  g  s  -
gründe  des  Preises  sind  demnach:
1.  Zahl  der  Verkaufslustigen,
2.  Menge  der  zum  Verkauf  angebotenen  Waren,'
3.  Höhe  der  Wertschätzung  der  Waren  seitens  der  Verkäufer
(Produktionskosten),
4.  Wertschätzung  des  Tauschmittels  durch  die  Verkäufer  (Stärke
des  Geldbedarfs  der  Verkäufer),
5.  Möglichkeit  anderweitigen  Absatzes,  d.h.  Konkurrenz  derKäufer.
1.  Zahl  der  Kauflustigen,
2.  Stärke  des  vom  Käufer  zu  deckenden  Bedarfs,
3.  Höhe  der  Wertschätzung  der  Waren  seitens  der  Kauflustigen
(Brauchbarkeit),
4.  Wertschätzung  des  Tauschmittels  (Geldes)  durch  die  Kauflustigen,
5.  Möglichkeit  anderweitiger  Beschaffung,  d.  h.  Konkurrenz  der
Verkäufer.
d)  Künstliche  Monopolpreise.  Staatlich  normierte  Preise.
Auch  Waren,  die  an  sich  beliebig  vermehrbar  sind,  können  zu  Monopolgütern
  werden.  Um  ein  Sinken  der  Preise  zu  vermeiden,  können  durch
Machenschaften  Waren  statt  der  freien  Konkurrenzpreise  künstliche  Monopolpreise ­
  erhalten.  Besonders  werden,  wenn  der  ganze  Vorrat  von  gewissen ­
  Gütern,  oder  wenigstens  ein  großer  Teil,  sich  in  den  Händen  eines
einzigen  Verkäufers  oder  einer  Gruppe  von  Händlern  befindet,  Vereinbarungen ­
  hinsichtlich  des  Preises  getroffen,  genau  so,  wenn  umgekehrt  eine
Zahl  von  Käufern  sich  bindend  verpflichtet  hat,  nicht  über  einen  bestimmten ­
  Preis  zu  gehen,  sobald  sie  einer  größeren  Anzahl  von  Verkäufern
gegenübersteht.  Die  Monopolpreise  werden  also  ganz  willkürlich
festgesetzt,  ohne  Berücksichtigung  der  Produktionskosten  oder  der  subjektiven ­
  Wertschätzung.  Künstliche  Monopolpreise  sind  die  Kartellpreise.
In  der  Kriegswirtschaft  sind  statt  der  freien  Marktpreise  (Konkurrenzpreise) ­
  mehr  und  mehr  amtliche  Preisfestsetzungen  erfolgt.  S.  a.
Julius  Hirsch,  „Die  Preisgebilde  des  Kriegswirtschaftsrechtes"
(Berlin  1917).

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