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In  Deutschland  steht  die  Münzhoheit  dem  Reich,  das  Münzregal
den  Einzelstaaten  zu.  In  den  meisten  anderen  Ländern  ist  Münzhoheit
und  Münzregal  in  einer  Hand  vereint.
Während  in  früheren  Zeiten  die  Staaten  einen  nicht  unerheblichen
Gewinn  aus  der  Münzprägung  zogen,  indem  die  ausgeprägten  Münzen
einen  größeren  Nennwert  hatten  als  das  verwendete  Quantum  Edelmetall,
hat  man  in  neuerer  Zeit  allgemein  auf  diesen  Gewinn  (Schlagschätz)
verzichtet.
Die  Ausprägung  der  Münzen  erfolgt  in  Deutschland  durch  sechs  M  ü  n  za
  n  st  a  l  t  e  n.
Das  Wünzgesetz  bestimmt  die  Stückelung,  d.  h.  die  Einteilung  der
Münzeinheit  in  kleinere  Stücke,  und  das  M  ü  n  z  g  e  w  i  ch  t.  Der  Münzf
  u  ß  besagt,  wieviel  Münzeinheiten  aus  dem  Münzgrundgewicht  hergestellt
werden,  und  welchen  Feingehalt  die  Münzen  besitzen  sollen.
Das  deutsche  Münzgesetz  bestimmt,  daß  aus  einem  Pfund  Feingold
1395  M  geprägt  werden,  d.  h.  ein  Zehnmarkstück  soll  einen  Goldgehalt
von  —i-g  Pfund  —  3,58423  Gramm  haben.  In  Österreich-Ungarn  werden ­
  aus  einem  Kilogramm  Feingold  3280  Kronen  geprägt.
Gold-  und  Silbermünzen  werden,  um  ihnen  eine  größere  Härte  zu
verleihen,  und  um  ihre  Abnutzung  zu  vermindern,  nicht  aus  reinem
(seinem)  Gold  oder  aus  reinem  Silber  hergestellt,  sondern  es  wird
ihnen  ein  bestimmtes  Quantum  Kupfer  beigefügt  (Legierung  oder
Beschickung).  Das  reine  Gold,  bzw.  reine  Silber  wird  als  Feingehalt ­
  bezeichnet,  im  Gegensatz  zu  dem  Gesamtgewicht  der  Münze,  dem
Rauh-  oder  Bruttogewicht  (münztechnisch  Schrot  genannt).
Das  Verhältnis,  in  dem  das  Edelmetall  mit  unedlem  Metall  (meist  Kupfer)
legiert  ist,  wird  Feinheit  (Korn)  genannt.
Von  „altem  Schrot  und  Korn"  nannte  man  früher  die  Münzen,  die
den  durch  das  betr.  Münzgesetz  verlangten  Feingehalt  besaßen,  d.  h.  nicht  mehr
als  den  vorgeschriebenen  Prozentsatz  unedlen  Metalles  enthielten.
Die  meisten  Münzgesetze  der  neueren  Zeit  bestimmen  die  Feinheit  der
Münzen  in  Tausendstel  des  Edelmetalls.  So  heißt  es  z.  B.  im  §  4  des
deutschen  Münzgesetzes:  „Das  Mischungsverhältnis  der  Reichsgoldmünzen
wird  auf  900  Tausendteile  Gold  und  100  Tausendteile  Kupfer  festgestellt."
Ein  Kilogramm  Münzgold,  bzw.  Münzsilber  enthält  also  900  Gramm