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als  solcher  anerkannt  wird,  dazu  genügt  nicht  das  Machtwort  des  Staates,
auch  nicht  nationales  Vertrauen  oder  eine  nationale  Gewohnheit. ­
  Wenn  man  im  Reiche  der  Tatsachen  bleiben  will,  genügt  auch  nicht
irgend  eine  a  b  st  r  a  k  t  e  Rechnungseinheit,  es  muß  schon  nach  eineni
Objekt  gesucht  werden,  das  seinerseits  interlokal  und  intertemporal
möglichst  wenig  Wertschwankungen  unterliegt."  Alfred  Lansburgh
weist  in  seiner  „Bank"  (1917)  nach,  daß  der  Weltkrieg  „wieder  einmal
die  absolute  Unhaltbarkeit  der  ametallischen  Geldtheorie  in  allen  ihren
Spielarten  erwiesen  habe".  Mögen  sich  die  Nominalisten  gegen  die  Anerkennung ­
  des  metallischen  Prinzips  noch  so  sehr  sträuben,  die  Tatsachen
geben  ihper  Theorie  Unrecht.  Ist  es  dem  Staate  möglich,  ohne  stoffliche
Unterlage  Geld  zu  schaffen,  so  liegt,  wie  die  Verhältnisse  zeigen,  die  Gefahr ­
  des  Mißbrauchs  nahe.
b)  Währungssysteme.
Silberwährung.  Ein  Land  besitzt  reine  Silberwährung,  heißt:
Silber  ist  die  alleinige  Grundlage  des  Münzsystems,-  Verbindlichkeiten
jeglichen  Umfanges  müssen  in  Silbermünzen  getilgt  werden.  Silber  ist
frei  prägbar.  Goldmünzen  sind  eine  Ware,  die  zu  einem  unter  den
Parteien  zu  vereinbarenden  Kurse  —  der  Kurs  des  Friedrichsdor  z.  B.
schwankte  in  Preußen  zwischen  5  Taler  18  und  5  Taler  21  Silbergroscheu
—  in  Zahlung  genommen  werden.  Reine  Silberwährung  hatte  bis  1873
Deutschland.  Man  erkannte  die  Vorzüge  der  Goldwährung,  aber  die  hierüber ­
  angestellten  Betrachtungen  waren  akademischer  Art.  Wollte  man
die  Goldwährung  in  Deutschland  einführen,  so  mußten  große  Mengen
Gold  angekauft  werden.  Erst  der  glückliche  Ausgang  des  Krieges,  und  mit
ihm  die  französische  Kriegskontribution  setzte  Deutschland  finanziell  in  die
Lage,  die  Goldwährung  einzuführen.
Goldwährung.  Nur  Goldmünzen  sind  Zahlungsmittel  von  unbeschränkter ­
  Zahlkraft.  Ihr  Metallwert  entspricht  dem  Nennwert.  Für
Gold  herrscht  unbeschränkte  Prägefreiheit  für  Private.  Die  nebenbei
umlaufenden  Silbermünzen  sind  Scheidemünzen,  deren  Metallgehalt  bei
der  Ausprägung  weit  geringer  ist  als  der  Wert,  der  ihnen  durch  den
staatlichen  Prägestempel  verliehen  ist.  Die  Scheidemünzen  sollen  nur  dem
Kleinverkehr  dienen  und  haben  beschränkte  Zahlkraft.  Nur  bis  zu  einem
festgesetzten  Betrage  sind  sie  gesetzliches  Zahlungsmittel,  und  für  den  Kopf