S  i  lb  e  r  w  äh  r  u  n  g  m  i  t  g  es  p  e  r  r  t  e  r  P  r  ä  g  u  ng.  Sind  Silberniünzcn
  allein  gesetzliches  Zahlungsmittel,  haben  jedoch  Private  nicht
das  Recht,  sich  für  eigene  Rechnung  in  den  staatlichen  Münzanstalten
Silbermünzen  prägen  zu  lassen,  so  spricht  man  von  einer  Silberwährung
mit  gesperrter  Prägung.  Meist  ist  dieser  Zustand  nur  ein  Zwischenstadium, ­
  wenn  das  betreffende  Land  zu  einer  anderen  Währung  (Goldwährung) ­
  übergeht.

IV.  Der  RreÖit.
1.  Begriff  und  Wesen  des  Kredits.
Der  Austausch  von  Gütern  kann  entweder  in  der  Weise  erfolgen,  daß
gegen  Hingabe  der  Güter  sofort  Zug  um  Zug  der  Gegenwert  gezahlt
wird  (B  a  r  v  e  r  k  e  h  r),  oder,  daß  Leistung  und  Gegenleistung  zeitlich
auseinanderfallen,  daß  der  Leistung  erst  später  die  Gegenleistung  folgt
(Kr  e  d  i  t  v  e  r  k  eh  r).  Unter  Kredit  —  abgeleitet  von  credere  (glauben,
Vertrauen  schenken)  —  versteht  man  das  Vertrauen,  das  jemand  genießt,
daß  er  die  für  eine  Leistung  versprochene  Gegenleistung  in  der  Zukunft
erfüllen  werde.
N  e  b  e  n  i  u  s  betont,  der  Etymologie  des  Wortes  folgend,  in  seiner  Definition ­
  vor  allem  das  Moment  des  Vertrauens.  „Kredit  ist  das  Vertrauen, ­
  das  man  in  die  Wirksamkeit  eines  Versprechens  setzt,  wodurch  eine
Person  gegen  empfangene  Werte  zur  künftigen  Leistung  von  Gegenwerten  sich
verpflichtet,  sowie  die  Fähigkeit,  vorhandene  Werte  gegen  ein  solches  Versprechen
in  freiwilliger  Übereinkunft  von  anderen  Personen  sich  zu  verschaffen."
Adolph  Wagner  hebt  als  eins  der  wesentlichen  Momente  des  Kredits  die
„Freiwilligkeit"  hervor:  „Kredit  ist  derjenige  privatwirtschaftliche  Verkehr ­
  oder  dasjenige  freiwillige  Geben  und  Empfangen  wirtschaftlicher  Güter
zwischen  verschiedenen  Personen,  wo  die  Leistung  des  einen  im  Vertrauen  auf
die  gegebene  Zusicherung  späterer  Gegenleistung  des  andern  erfolgt."  Roscher
sagt:  „Kredit  ist  die  freiwillig  eingeräumte  Befugnis,  über  fremde  Güter  gegen
das  bloße  Versprechen  des  Gegenwertes  zu  verfügen."
Der  Kredit  wurzelt  tief  in  den  Anfängen  aller  Volkswirtschaft.  Schon
in  den  Anfängen  des  Verkehrs  mußte  ein  Kreditgewähren  stattfinden.
Der  Austausch  wirtschaftlicher  Güter  konnte  sich,  selbst  auf  niedriger
Kulturstufe,  nicht  immer  Zug  um  Zug  vollziehen.  Zwischen  Hin-  und
Rückgabe  der  Vermögensstücke  lag  bald  eine  kürzere,  bald  eine  längere
Zeitdiffcrenz.

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