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di  Eialto  errichtet.  Die  Bank,  deren  Geschäftsführer  vom  Senat  ernannt ­
  und  voni  Staat  besoldet  wurden,  war  öffentliche  Hinterlegungsstelle, ­
  und  sämtliche  Wechsel  sollten  bei  ihr  zahlbar  gemacht  werden.  Das
Ausleihen  der  Girogelder  war  verboten.  1619  folgte  als  zweite  öffentliche ­
  Girobank  der  banco  del  giro,  der  bis  1806  bestanden  hat.
Wie  in  Italien,  so  kamen  auch  in  anderen  Ländern  Girobanken
auf.  Größere,  weit  über  den  lokalen  Platz  hinausgehende  Bedeutung  erlangten ­
  die  Bank  von  Amsterdam  (1609—1819)  und  die  Hamburger ­
  Bank  (1619—1875).  Diese  Banken  nahmen  Münzen  an,
unbeschadet,  ob  sie  vollwichtig  waren  und  ohne  Rücksicht  auf  ihre  Prägung,
und  schrieben  dem  Einleger  den  sich  auf  Grund  des  Metallwertes  ergebenden ­
  Betrag  auf  seinem  Konto  gut.  Die  deponierten  Gelder  verblieben ­
  meist  in  den  Kellern  der  Bank.  Hatte  nämlich  der  Einleger'eine
Zahlung  zu  leisten,  so  hob  er  das  Geld  nicht  von  der  Bank  ab  und  händigte ­
  es  dem  Betreffenden  aus,  sondern  er  beauftragte  die  Bank,  die
Summe  von  seinem  Konto  ab-  und  dem  Konto  des  anderen  zuzuschreiben,
sofern  der  andere  ein  Konto  bei  der  gleichen  Bank  hatte.  Da  durch
diese  Zu-  und  Abschriften  die  Gelder  einen  Kreislauf  machten,  so  erhielten
die  Institute,  die  diesen  Geschäftszweig  besonders  pflegten,  den  Namen
Girobanken  (yrpoe  —  Kreis).
Ebenso  wie  die  Hamburger  Bank  eine  ideale  Werteinheit,  die  „M  a  r  k
Banko",  hatte,  die  nur  Rechnungsgeld  war  und  niemals  geprägt
worden  ist,  so  hatte  auch  die  1765  von  Friedrich  dem  Großen  ins  Leben
gerufene  „Kgl.  Giro-  u  n  d  L  e  h  n  b  a  n  k  i  n  B  e  r  l  i  n"  als  Rechmingsgeld
  das  Bankpfund  —  %  Fricdrichsdor.
Aus  dem  Girogeschäft  entwickelte  sich  der  Depositen  verkehr:
Die  Banken  nahmen  Gelder  von  jedermann  zur  Verwaltung  und  Verzinsung ­
  an.  Sie  ließen  die  Gelder  nicht  mehr  müßig  in  den  Kellern  der
Bank  ruhen,  sondern  liehen  sie  aus,  indem  sie  entweder  Wechsel  ankauften ­
  (Diskontgeschäft)  oder  Darlehen  gegen  Unterpfand  gaben
(L  o  m  b  a  r  d  g  c  s  ch  ä  f  t).  Ein  unverzinsliches  Darlehen  verschafften
  sich  später  die  Banken,  indem  sie  Noten  ausgaben  (Notenoder
  Z  e  t  t  e  l  g  esch  ä  f  t).
Hatte  im  Mittelalter  Italien  die  führende  Rolle  im  Bankwesen  eingenommen, ­
  so  traten  im  18.  Jahrhundert  Holland  und  England
an  seine  Stelle.  Hier  bildete  sich  das  Scheck-  und  Abrechnungswesen  aus.