sitenbanken  als  Geldgeber  der  an  dem  Gründungsgeschäft  beteiligten
Finanziers  sowie  der  berufsmäßigen  Effektenhändler  (Jobbers)  auftreten.
Angenommen,  die  Zweiteilung  des  Bankwesens  wäre  in  Deutschland  gesetzlich ­
  beschlossen,  was  würde  die  Folge  sein?  Die  Depositenbanken  würden ­
  mit  den  Effektenbanken  in  Interessengemeinschaften  treten  und  ihnen
Gelder  zur  Verfügung  stellen,  vielleicht  in  der  Form,  daß  sie  ihnen
Wechsel  diskontieren  oder  Obligationen  beleihen  würden.  —  Andere
wieder  treten  dafür  ein,  man  solle  den  Banken  vorschreiben,  wie  sie  die
Gelder  anzulegen  haben,  z.  B.  in  Anleihen  des  Reichs  oder  der  Bundesstaaten
  oder  deutscher  Städte.  Weniger  weitgehend,  aber  meines  Erachtens ­
  auch  ziemlich  zwecklos,  sind  die  Vorschläge,  wonach  für  die  Depositen ­
  eine  ähnliche  Deckung  wie  für  die  Banknoten  gefordert  wird.  Ein
gesetzlicher  Zwang,  Bardeckung  für  die  Depositengelder  in  einem  gewissen
Prozentsatz  zu  halten,  besteht  in  den  Vereinigten  Staaten.  Um  gesetzliche
Maßnahmen  zu  verhüten,  geben  seit  1909  eine  Anzahl  Banken  alle  zwei
Monate  Zwischenbilanzen,  die  nach  einem  einheitlichen  Schema
aufgestellt  sind,  an  die  Reichsbank,  die  von  dieser  zusammengestellt  und
veröffentlicht  werden  Z.  Das  Verhältnis  zwischen  Eigenmitteln  (Kapital
und  Reserven)  der  Banken  und  Depositen  hat  sich  dauernd  verschlechtert,
ist  aber  in  Deutschland  (24  %)  erheblich  günstiger  als  in  England  (6,2  %).
3.  Scbecfcverfcebr  unv  Verrecbnungswefen 2 ).
Der  Depositenverkehr  erfüllt  seinen  Zweck  vollkommen  erst  dann,  wenn
mit  chm  ein  ausgedehntes  Scheck-  und  Abrechnungswesen  verknüpft  ist,
wenn  die  Depositen  nicht  von  dem  Hinterleger  selbst  wieder  abgehoben,
sondern  einem  Dritten  überwiesen  werden.
Der  Gebrauch  der  Schecks  reicht  weit  zurück.  Als  Vorläufer  unserer
heutigen  Schecks  kann  man  die  im  Mittelalter  üblich  gewesenen  Zahlungsaufträge ­
  betrachten,  die  in  Form  von  Quittungen  oder  Anweisungen  von
dem  Hinterleger  des  Geldes  auf  die  Person  oder  Firma,  bei  der  das
Geld  deponiert  war  bzw.  zur  Verfügung  stand,  gezogen  waren.  In  der
Neuzeit  hat  der  Scheck  in  größerem  Maße  in  Holland  und  Italien  Ausdehnung ­
  gefunden.  Zu  hervorragender  Bedeutung  ist  er  aber  erst  in
')  Während  des  Krieges  und  auch  jetzt  noch  ist  die  Veröffentlichung  eingestellt.
2 )  Über  die  Technik  des  Scheckverkehrs  s.  mein  „Bankgeschäft",  Band  1,  und
mein  „Geld-,  Bank-  und  Börsenwesen".