168

wurden.  Aus  dieser  Erfahrung  zogen  die  Banken  Nutzen  und  gaben  für
eigene  Rechnung  Schuldverschreibungen,  Anweisungen  aus  sich  selbst,  die
an  den  Überbringer  zahlbar  waren,  Banknoten  aus.  Waren  also  freie
Kapitalien  nicht  vorhanden,  so  wurden  sie  zunächst  künstlich,  durch  Ausgabe ­
  von  Zahlungsmitteln  (Banknoten)  geschaffen.
Auf  Grund  des  der  Bank  geschenkten  Vertrauens,  daß  sie  jederzeit ­
  in  der  Lage  sein  werde,  die  Banknoten  in  Metallgeld  umzutauschen,
werden  die  Noten  überall  in  Zahlung  genommen  und  bleiben  im  Umlauf,
da  der  gesteigerte  Verkehr  große  Mengen  Zahlungsmittel  benötigt.  Da
für  die  Allgemeinheit  eine  große  Gefahr  besteht,  wenn  die  Banken
leichtsinnig  in  der  Notenausgabe  vorgehen,  so  ist  die  Forderung  begreiflich,
daß  nur  die  Zentralbank  des  Landes  allein  das  Recht  haben  solle,  Noten
auszugeben.  Soweit  Privatinstituten  infolge  eines  Privileges  noch  dieses
Recht  zusteht,  sind  sie  an  bestimmte  Vorschriften  hinsichtlich  des  Maximalbetrages
  der  auszugebenden  Noten,  des  zu  haltenden  Barvorrats  usw.
gebunden.  Durch  derartige  Maßregeln  sucht  man  einem  Mißbrauch  der
Notenemission  vorzubeugen.
Als  Papiergeld  bezeichnet  der  populäre  Sprachgebrauch  alle  aus
Papier  hergestellten,  auf  einen  Geldbetrag  lautenden  Geldersatzmittel,
die  zu  Zahlungen  Verwendungen  finden.  Banknoten  und  Papiergeld
besitzen,  rein  äußerlich  betrachtet,  allerdings  eine  so  große  Ähnlichkeit,
daß  es  erklärlich  erscheint,  wenn  dem  großen  Publikum  der  zwischen  ihnen
bestehende  Unterschied  nicht  bekannt  ist.
Die  Banknote  wird,  wie  schon  der  Name  besagt,  von  einer  Bank,  das
Papiergeld  vom  Staate  emittiert.  Die  Banknote  ist  jederzeit  einlösbar;
und  damit  die  Bank,  die  sie  ausgegeben  hat,  hierzu  in  der  Lage  ist,  wird
sie  gesetzlich  verpflichtet,  Deckungsmittel  bereit  zu  halten.  Oberster  Grundsatz:
  Banknoten  dürfen  nur  auf  Grund  diskontierter  Warenwechsel
ausgegeben  werden.  Das  eigentliche  Papiergeld  hingegen  ist  uneinlösbar; ­
  Deckungsmittel  existieren  nicht.  Jeder  ist  gezwungen,  dieses
Papiergeld  in  Zahlung  zu  nehmen,  es  besitzt  Z  w  a  n  g  s  k  u  r  s,  der  allerdings
  auch  den  Banknoten  verliehen  werden  kann,  und  in  Kriegszeiten
oft  verliehen  worden  ist-  Banknoten  werden  ferner  nach  Maßgabe  des
Bedürfnisses  ausgegeben,  und  bleiben  nur  so  lange  im  Verkehr  wie  sie
dieser  der  Münze  als  Umlaufsmittel  vorzieht;  Papiergeld  hingegen  wird
nach  dem  Grade  der  finanziellen  Not  des  betr.  Staates  emittiert.