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gleichzeitig  die  Funktion  als  Deckungsmittel  für  die  Reichskassenscheine
erfüllen.  Durch  Gesetz  vom  3.  Juli  1913  wurde  der  Reichskanzler  ermächtigst
  weitere  120  Millionen  M  Reichskassenscheine  auszugeben  und
den  Gegenwert  in  gemünztem  Golde  dem  Reichskriegsschatz  zuzuführen.
Im  Gegensatz  zu  diesen  240  Millionen  M,  die  eine  unverzinsliche  Schuld
des  Reiches  darstellen,  für  die  eine  Deckung  nicht  besteht,  wurde  durch
Gesetz  vom  22.  März  1915  dem  Reichskanzler  die  Ermächtigung  erteilt,
weitere  Reichskassenscheine  bis  zu  120  Millionen  M.  auszugeben  zwecks
Ersatzes  von  Metallgeld.  Diese  3.  Emission  sollte  durch  Darlehenskassenscheine ­
  oder  gemünztes  Geld  gedeckt  sein.
Ein  neues,  durch  die  Kriegsverhältnisse  geschaffenes  Papiergeld  bilden
die  Darlehnskassenscheine.  Nach  dem  Gesetz  vom  4.  August  1914  entstanden
an  99  Orten  Darlehnskassen,  für  deren  Organisation  bereits  im  Frieden
alles  vorbereitet  gewesen  war.  Die  Kassen  lombardieren  Wertpapiere  und
Kaufmannswaren  und  beschaffen  sich  die  Mittel  durch  Ausgabe  von  Darlehnskassenscheinen;
  für  diese  übernimmt  das  Reich  die  Haftung;  das
Risiko  des  Reichs  ist  aber  nicht  groß,  da  für  die  Darlehnskassenscheine
zunächst  die  Werte  haften,  gegen  deren  Verpfändung  das  Darlehn  erteilt
ist,  und  weiter  die  Darlehnsschuldner  persönlich  mit  ihrem  gesamten"
Vermögen.
Die  Scheine  zu  1,  2  und  5  M  werden  in  den  Verkehr  gegeben,  tvährend
  die  Scheine  über  größere  Beträge  in  der  Regel  an  die  Reichsbank
kommen  und,  in  gleicher  Weise  wie  die  Reichskassenscheine,  als  Deckung
für  die  Noten  der  Reichsbank  dienen.
Um  der  durch  Verschwinden  des  Metallgeldes  aus  dem  Verkehr  entstandenen ­
  Not  an  Umlaufsmitteln  zu  begegnen,  wurden  als  Notgeld
allerorten  kommunales  Papiergeld  in  kleinen  Scheinen  geschaffen;
  die  Reichsbank  übernahm  die  Hälfte  der  Herstellungskosten  und
die  durch  Fälschungen  entstandenen  Verluste;  heute  sind  nur  noch  die
Scheine,  die  als  Ersatz  für  Nickelgeld  in  Betracht  kommen  szu  10,25,50  Pf.),
im  Verkehr.
Banknoten  sind  „schriftliche  Anweisungen  der  Bank  auf  sich  selbst,
zahlbar  an  den  Überbringer  auf  Sicht,  gewohnheitsmäßig  auf  gewisse
runde  Beträge  Geld  sWährungsgeld)  lautend"  sAdolph  Wagner).
In  Deutschland  geht  die  Entwicklung  aus  von  der  Kgl.  Giro-  und  Lehnbank,
  die  1765  von  Friedrich  dem  Großen  in  Berlin  errichtet  worden