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spätestens  drei  Monate  nach  dem  Schluß  jedes  Geschäftsjahres  eine  genaue
  Bilanz  und  den  Jahresabschluß  des  Gewinn-  und  Verlustkontos;
3.  5  %  Notensteuer  an  die  Reichskasse  für  den  Betrag  der  umlaufenden
  Noten  zu  zahlen,  der  ihren  Barvorrat  plus  Notenkontingent  übersteigt. ­
  Dieses  Kontingent  beträgt  für  die  Bayrische  Notenbank  32,  die
Sächsische  Bank  16,7  srund),  die  Württembergische  Notenbank  10,  die
Badische  Bank  10  Millionen  M.
Das  Kontingent  der  Reichsbank  betrug  nach  der  Novelle  von  1909  550
(für  den  letzten  Ausweis  eines  Vierteljahrs  750)  Millionen  M.  Durch
Gesetz  vom  4.  August  1914  ist  die  Notensteuer  für  die  Reichsbank  aufgehoben ­
  worden.  Die  statt  dessen  an  das  Reich  abzuführenden  Beträge
werden  alljährlich  durch  Gesetz  festgesetzt.
Die  'Entwertung  des  Geldes.
Alles  ist  teurer  geworden,  und  kaum  einen  Gegenstand  gibt  es,  der
nicht,  beinahe  möchte  man  sagen:  von  Tag  zu  Tag,  im  Preise  steigt.  Und
unsere  Valuta  hat  im  Auslande  einen  Tiefstand  erreicht,  wie  ihn  niemand
auch  nur  annähernd  für  möglich  gehalten  hat:  Die  Reichsmark,  die  im
Frieden  in  der  Schweiz  1,23 5  Fr  kostete,  war  bis  auf  5  Cents  zurückgegangen, ­
  und  in  New  Jork  brauchte  man  für  eine  M  nur  einen  Cent
zu  zahlen!
Der  Rückgang  des  Geldwertes,  die  inländische  Preissteigerung  ist  eine
Folge  der  Warenknappheit,  ist  weiter  vor  allem  aber  eine  Folge  der
Aufblähung  (Inflation)  des  Notenumlaufs.  Man  hatte  kein
Geld  —  es  waren  nicht  genug  Kriegsanleihen  gezeichnet,  nicht  genug
Schatzwechsel  vom  Publikum  gekauft  worden  —  ,  und  so  machteman
Geld:  Durch  Gesetz  vom  4.  August  1914  war  die  Einlösungspflicht  für
Noten  der  Reichsbank  aufgehoben  worden.  Hinsichtlich  der  Notendeckung
wurden  die  Darlehnskassenscheine  dem  Golde,  und  die  Reichsschatzwechsel
den  Wechseln,  denen  ein  solides  Warengeschäft  zugrunde  lag,  gleichgesetzt.
Dadurch  wurde  die  Möglichkeit  gegeben,  die  Noten  beliebig  zu  vermehren.
Für  die  Schotzwechsel  stellte  die  Reichsbank  den  entsprechenden  Gegenwert ­
  bereit.  Das  Reich  disponierte  durch  Abhebung  von  Banknoten  oder
durch  Überweisung  auf  andere  Konten;  verfügten  deren  Inhaber  garnicht
oder  nur  zum  Teil  darüber,  so  wuchs  deren  Bankguthaben  (Giralgeld)  entsprechend. ­
  Das  Reich  verschaffte  sich  einen  erheblichen  Teil  der  nötigen