weiter  die  Besitzer  ausländischer  Wertpapiere,  die,  soweit  sie  noch  nicht  vom
Reich  beschlagnahmt  sind,  vielfach  zu  Phantasiepreisen  Abnehmer  finden.
Gegenüber  den  Nutznießern  der  Inflation  stehen  die  hierdurch  Geschädigten:
  die  Rentner,  die  Pensionäre  und  die  Festbesoldeten,  soweit ­
  die  Preissteigerung  nicht  durch  entsprechende  Teuerungszulagen
ausgeglichen  ist.  Sie  müssen  ihren  Konsum  wesentlich  einschränken  oder
„vom  Vermögen  leben",  d.  h.  ihre  unzureichende  Kaufkraft  durch  fremde
ergänzen.
Einen  wesentlichen  Teil  der  Schuld  an  der  Inflation  trägt  die  Steuerpolitik ­
  im  Kriege.  Viel  zu  spät  ist,  im  Gegensatz  z.  B.  zu  England,  Luit
der  Einziehung  der  übermäßigen  Kriegsgewinne  und  der  Heraufsetzung
des  Steuersatzes  begonnen  worden.  Ob  die  jetzt  ausgeschriebenen  hohen
Stenern  zur  teilweisen  Beseitigung  der  Inflation  beitragen,  hängt  im
wesentlichen  vom  Verwendungszweck  der  Steuern  ab.  Dienen  sie  nur  zur
Bestreitung  der  laufenden  Ausgaben  (Gehälter,  Renten,  Zinsen  auf  Anleihen), ­
  so  sind  sie  „nur  Übertragung  und  nicht  Weg  steuerung  von  nomineller ­
  Kaufkraft"  (Terhalle).  Dient  die  Steuer  zur  „Wiedergutmachung",
d.  h.  Kriegskostenentschädigung,  so  läuft  dies  darauf  hinaus,  daß  „ohne
Entschädigung"  Güter  ins  Ausland  geliefert  werden;  es  erfolgt  also  eine
Verminderung  der  heimischen  Gütermenge;  für  die  als  Steuer  eingezogenen ­
  Noten  muß  das  Reich  Waren  kaufen;  die  Noten  verschwinden
nicht,  sondern  wechseln  nur  ihren  Besitzer.  Steuern  werden  also,  im
allgemeinen,  das  Preisniveau  nur  in  beschränktem  Maße  Herabdrücken.
Wird  auch  Deutschland  (neben  Rußland  und  Österreich)  am  meisten
durch  den  schlechten  Valutastand  und  die  Teuerung  im  Lande  getroffen  —
auch  Italien  und  Frankreich  haben  heute  eine  sehr  unterwertige  Währung
—,  so  liegt  eine  Sanierung  unserer  Valuta  doch  im  Interesse  der  gesamten ­
  Welt.  Internationale  Maßregeln  müssen  getroffen  werden.
Eine  R  e  st  i  t  u  t  i  o  n,  d.  h.  eine  Emporhebung  des  gesunkenen  Wertes
des  Papiergeldes  auf  die  Höhe  des  Nennwertes,  ist  ausgeschlossen.  Eine
Devalvation,  d.  h.  eine  Herabsetzung  des  Nennwertes  und  die  Bewertung ­
  der  Mark  im  Auslande  auf  einen  bestimmten  Prozentsatz  ihrer
münzgesetzlichen  Parität,  wäre  an  und  für  sich  ja  nur  eine  Legalisierung
eines  tatsächlich  bestehenden  Zustandes.  In  welchem  Ausmaße  aber  soll
die  Devalvation  erfolgen?  Der  Geldwert  im  Jnnenlande  (Binnenwert)
ist  verschieden  von  dem  Geldwert  im  Auslande  (Außenwert).  Die  Ermitt-12
  Obst,  VoWwirtschaftskh«.

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