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lung  der  richtigen  Markparität  bietet  aber  weniger  Schwierigkeiten  als
die  Aufrechterhaltung  der  Parität.  Sie  müßte  einer  Zentralstelle  obliegen, ­
  der  ein  großer  Devisenbestand  der  maßgebenden  Währungen  zur
Verfügung  zu  stehen  hätte.  Weiter  bedarf  es  natürlich  Garantien,  die
Einlösbarkeit  der  Noten  in  Gold  sicherzustellen  (Goldkernwährung).
Die  Zeit  für  kleine  Mittel,  wurde  kürzlich  in  der  Valutakommission
gesagt,  ist  vorbei.  Zu  den  großen  Mitteln  gehört  vor  allem  aber  auch
die  Einsicht,  „daß  wir  ohne  regelmäßige,  gewissenhafte  und  die  jetzige
Leistung  übersteigende  Arbeit  dem  Zusammenbruch  entgegengehen". ­
  Dann  muß  aber  auch  weiter  die  Quelle  verstopft  werden,  die  zur
Verwässerung  des  Geldumlaufs,  zur  weiteren  Entwertung  unserer  Valuta
führt:  Nicht  mehr  gegen  diskontierte  Schatzscheine,  sondern  nur  gegen
diskontierte  Warenwechsel  dürfen  Noten  seitens  der  Reichsbank  ausgegeben ­
  werden.
5.  vis  vsulfcks  I^sicksbanK  und  dis  anderen  grotzen  2en1ralnotsnbanksn.

Der  im  Bankgesetz  ausgesprochene  Zweck  der  Reichsbank  ist,  „den  Geldumlauf ­
  im  gesamten  Reichsgebiete  zu  regeln,  die  Zahlungsausgleichungen
zu  erleichtern  und  für  die  Nutzbarmachung  verfügbaren  Kapitals  zu
sorgen".  Diese  Aufgaben  erfüllt  die  Reichsbank  durch  die  Abrechnungsstellen ­
  (s.  S.  167),  durch  ihren  weitverzweigten  Giroverkehr,  und  durch
Bereitstellung  von  Zahlungsmitteln  (verschiedenen  Münzsortcn)  an  ihren
Zweiganstalten.
Die  Geschäfte,  zu  deren  Ausübung  die  Reichsbank  befugt  ist,  sind  die
gleichen,  wie  die  der  anderen  deutschen  Notenbanken.  Außerdem  ist  sie
aber  verpflichtet,  das  Guthaben  des  Deutschen  Reiches  unentgeltlich ­
  zu  verwalten  und  über  die  für  Rechnung  des  Reichs  angenommenen ­
  und  geleisteten  Zahlungen  Buch  zu  führen  und  Rechnung  zu
legen.  Auf  Grund  dieser  Vorschriften  versieht  die  Reichsbank  die  Geschäfte
der  Zentralkasse  des  Reichs.
Die  Organisation  der  Deutschen  Reichsbank  ist  in  den  Hauptpunkten ­
  derjenigen  der  alten  Preußischen  Bank,  aus  der  sie  hervorgegangen ­
  ist,  nachgebildet.
L  e  i  t  u  n  g  u  n  d  A  u  f  s  i  ch  t  der  Bank  steht  dem  Reiche  zu:  Die  Leitung
der  Bank  wird  formell  vom  Reichskanzler,  tatsächlich  aber  unter