der  Generalversammlung  gewählten  15  Regenten  und  3  Zensoren  den
Generalrat  (conseil  §sneral),  der  mindestens  einmal  wöchentlich  zusammentritt ­
  und  u.  a.  auch  die  Höhe  des  Diskontsatzes  bestimmt.
Die  Österreichisch-ungarische  Bank,  die  aus  der  1816  gegründeten
österreichischen  Nationalbank  hervorgegangen  war,  besaß  das  alleinige
Recht  der  Notenausgabe.  Ihr  Aktienkapital  betrug  210  Millionen
Kronen,  eingeteilt  in  Namensaktien  zu  1400  Kronen.  Der  Ablauf  des
Privilegs  mit  dem  31.  Dezember  1919  und  die  formlose  Weiterführnng
der  Geschäfte  in  Deutsch-Österreich  und  Ungarn  machte  gesonderte  Aüsweise
  erforderlich.
Das  Notenbankwesen  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Während ­
  man  in  allen  Ländern  eine  Zentralisation  des  Notenbankwesens
erstrebt  und  neue  Privilegien  zur  Notenemission  nicht  erteilt  hat,  besteht
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  die  entgegengesetzte  Tendenz:
Die  Zahl  der  zur  Notenausgabe  berechtigten  und  hiervon  Gebrauch
machenden  Banken  ist  von  Jahr  zu  Jahr  gestiegen  und  hat  die  Zahl  von
7600  überschritten.
Nach  dem  Nationalbankgesetz  vom  25.  Februar  1863  (letzte
Fassung  vom  30.  Mai  1908)  kann  jederzeit  von  mindestens  5  Personen
eine  Nationalbank  gegründet  werden,  die  das  Recht  hat,  bis  zur
Höhe  ihres  Grundkapitals  Noten  auszugeben.  Die  Noten  all  dieser
Banken  haben  das  gleiche  Aussehen  und  unterscheiden  sich  voneinander
nur  durch  die  Unterschriften  der  Direktoren  und  kleine  Abweichungen  in
den  Vignetten.  Sie  werden  den  Banken  von  einer  zentralen  Stelle  (einer
Abteilung  des  Schatzamts,  bzw.  von  dem  Vorsteher  dieses  Büros)  dem
„CornptroUer  of  the  Currency“  (Kontrolleur  der  Umlaufsmittel),  ausgehändigt, ­
  gegen  Hinterlegung  eines  entsprechenden  Betrages  in  Anleihen
der  Vereinigten  Staaten.
Durch  das  Bundesreservegesetz  vom  23.  Dezember  1913
wurden  12  Bundesreservebanken  geschaffen,  die  der  Aufsicht  des
Bundesreserverats  (Federal  Reserve  Board)  in  Washington  unterliegen.
Das  Ziel  der  Notcnreform  war  die  Einführung  bankmäßig  gedeckter
Noten,  der  Bundesreservenoten.  Sie  müssen  zu  40  %  in  Gold
Sebectt  sein.  Da  zu  dieser  Golddeckung  noch  die  100%  ige  b  a  n  k  m  ä  ß  i  g  e
Deckung  (Diskonten)  kommt,  so  ist  die  Sicherheit  größer  als  die  der  Noten
der  europäischen  Noteninstitute.

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