ist  81  M  für  100  Fr.  Die  Parität  mit  England  (Feingehalt  der  englischen
Münzen  n /i 2 )  ist  20,4295,  mit  Österreich  85,10,  mit  Holland  168,74,
mit  New-Iork  419,79  usw.
Unter  Goldpunkt,  mitunter  auch  praktische  Parität  im  Gegensatz
zur  theoretischen  oder  festen  Parität  genannt,  versteht  man  die  Preisgrenze, ­
  die  Grenze  des  Standes  der  Wechselkurse,  bei  der  sich  eine  Versendung ­
  von  Gold  noch  lohnt.  Allgemeingültig  läßt  sich  der  Goldpunkt ­
  nicht  feststellen.  Es  gibt  einen  (oberen)  Goldpunkt,  bei  dessen
Überschreitung  es  trotz  Umprägungskosten,  Zinsverlust,  Porto-  und  Versicherungsgebühr ­
  vorteilhafter  ist,  Gold  zu  exportieren,  anstatt  Schecks
oder  Wechsel  auf  dem  fremden  Platz  anzukaufen  und  diese  zu  versenden
—-  und  einen  (unteren)  Goldpunkt,  bei  dessen  Überschreitung  nach
unten  es  vorteilhaft  ist,  sich  Gold  (nicht  Wechsel  oder  Schecks)  senden
zu  lasten.
Durch  den  Weltkrieg  ist  das  in  jahrelanger  Arbeit  kunstvoll  aufgebaute
internationale  Kreditgebäude  zerstört  worden.  Die  alten  Wechsel-(Devisen-)
  Paritäten  bestehen  nicht  mehr!  Die  deutsche  Valuta
—  man  versteht  unter  Valuta  Geld  im  Hinblick  auf  seine  Bewertung  im
Auslande  —  ist  tief  unter  das  frühere  Pari  gesunken,  und  das  gleiche
gilt  auch  für  die  Valuten  der  meisten  anderen  am  Krieg  beteiligten
Länder.  Die  Hauptursache  hierfür  ist  die  ungünstige  Verschiebung  der
Zahlungsbilanz.  (S.  auch  den  Abschnitt  „Die  Entwertung  des  Geldes"
S.  173  ff.)

7.  Das  kontokorrsntgssekäft.
Der  Kredit,  den  die  Banken  gewähren,  ist  entweder  ein  gedeckter  —
als  Sicherheit  sind  Wertpapiere  oder  Waren  hinterlegt,  Hypothekenforderungen ­
  oder  Wechsel  übertragen,  sind  Biirgschaften  gestellt  usw.  —
oder  ein  ungedeckter,  ein  B  l  a  n  k  o  k  r  e  d  i  t.
Vor  Erteilung  eines  Blankokredits  sucht  die  Bank,  wenn  es  sich  nicht
um  bekannte,  allererste  Firmen  handelt,  durch  Einholung  von  Auskünften
bei  verschiedenen  Geschäftsfreunden  und  Auskunftsbüros  über  den  Ruf
und  die  Verhältnisse  des  Kreditsuchenden  sich  zu  unterrichten.  Ist  der
Kredit  eingeräumt  worden,  so  überwacht  die  Bank  dauernd  die  Verhältnisse ­
  des  Schuldners  und  behält  sich  meist  das  Recht  vor,  die  Bilanzen
einzusehen  und  auch  sonst  Einblick  in  die  Bücher  des  Schuldners  zu  nehmen.
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