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Während  beim  Diskontgeschäft  in  erster  Linie  die  Kreditwürdigkeit  des
Darlehnssuchenden  in  Betracht  gezogen  wird,  kommt  es  beim  Lombardgeschäft ­
  fast  einzig  und  allein  auf  die  Güte  des  Unterpfandes  an.  Nicht
jeder  Gegenstand  eignet  sich  zur  Verpfändung.  Güter,  die  leicht  dem
Verderben  ausgesetzt  sind,  keinen  großen  und  sicheren  Markt  haben  swie
Luxusgegenstände),  stark  im  Preise  schwanken  oder  sich  schwer  aufbewahren
lassen,  sind  als  Pfandobjekte  nicht  geeignet.  Der  Lombardsatz  ist  in  der
Regel  1%  höher  wie  der  Bankdiskont.  Vier  Arten  des  Unterpfandes
sind  zu  unterscheiden:
1.  Das  Effektenlombard:  Effekten  (Wertpapiere)  werden  der
Bank  als  Pfand  übergeben.  Diese  erteilt  auch  denjenigen,  die  nicht
dauernd  mit  ihr  in  Geschäftsverbindung  stehen  und  deren  Kreditfähigkeit ­
  sie  daher  nicht  beurteilen  kann,  Darlehen.  Damit  aber  die  Darlehnsgeber
  bei  Kursschwankungen  ausreichend  gedeckt  sind,  beleihen  sie
die  Effekten  nur  bis  zu  einem  gewissen  Prozentsatz  (50—75%)  ihres
Kurswertes.
2.  Das  Warenlombard.  Es  werden  entweder  die  Waren  selbst
oder  die  Warendokumente  (Lagerscheine,  Warrants)  verpfändet.  Nur  diejenigen ­
  Waren  sind  als  Unterpfand  geeignet,  die  sich  leicht  aufbewahren
lasten,  ohne  zu  verderben,  und  die  nicht  allzu  erheblichen  Preisschwankungen
unterworfen  sind.  Die  Reichsbank  beleiht  Waren  bis  zu  höchstens  %  des
angenommenen  Wertes  und  verlangt,  daß  sie  in  voller  Höhe  des  abgeschätzten ­
  Wertes  gegen  Feuer  versichert  werden.  Einen  größeren  Umfang
hat  das  Warenlombardgeschäst  durch  Errichtung  öffentlicher  Lagerhäuser ­
  angenommen.  Das  Lagerhaus  stellt  Lagerscheine  (Warrants)
aus,  in  denen  die  Einlagerung  der  Ware  bezeugt  wird.  Da  Aushändigung
der  Ware  nur  gegen  Rückgabe  des  Scheins  erfolgt,  so  ist  die  Bank  durch
Übergabe  des  Scheines  in  gleicher  Weise  gesichert,  wie  durch  Übergabe
des  Pfandes.  Auch  die  in  Kühlhäusern  eingelagerte  Ware  (Butter,
Eier  usw.)  wird  vielfach  lombardiert.
3.  Das  W  e  ch  s  e  l  l  o  m  b  a  r  d.  Es  kommt  verhältnismäßig  selten  vor,
da  in  den  meisten  Fällen  Diskontierung  billiger  sein  wird.
4.  Das  Edelmetallombard.  Gold  und  Silber,  gemünzt  oder
ungemünzt,  werden  als  Unterpfand  gegeben.  Der  geringe  Umfang  dieses
Lombards  ist  leicht  erklärlich:  Wer  ein  Lombarddarlehen  nimmt,  benötigt
das  Kapital  in  der  Regel  nur  auf  kurze  Zeit.  Er  will  oder  kann  den