Wertgegenstand,  den  er  besitzt,  nicht  veräußern.  Beim  Edelmetallombard
kommt  dies  nicht  in  Betracht.  Wer  z.  B.  Gold  in  Barrensorm  besitzt,
wird  kein  Lombarddarlehen  aufnehmen,  da  er  weiß,  daß  er,  wenn  er  es
heute  an  die  Reichsbank  verkauft,  den  gleichen  Preis  wie  in  2  oder
3  Monaten  erhält,-  und  da  er  es  doch  einmal  verkaufen  wird,  so  kann
er  sich  die  Lombardzinsen  sparen.
9.  emlfflonsgefcbäft  und  effefctenbanöel.
Beabsichtigen  ein  Staat,  eine  Gemeinde  oder  eine  Aktiengesellschaft  eine
Anleihe  aufzunehmen,  oder  soll  das  Kapital  einer  bereits  bestehenden
Gesellschaft  erhöht  werden,  so  bedient  man  sich  vielfach  des  Submissionsweges: ­
  Eine  Anzahl  von  Banken  und  Bankiers  werden  zur  Abgabe  von
Offerten  aufgefordert,  und  das  Bankhaus  (bzw.  die  Vereinigung  von
Bankhäusern,  Konsortium)  erhält  den  Zuschlag,  das  den  höchsten  Kurs
bietet.  Die  Emission  kann  aber  auch  in  der  Weise  vor  sich  gehen,  daß  die
Banken  nur  als  Mittelspersonen  auftreten,  indem  die  Anleihe  bei  ihnen
Zur  Subskription  aufliegt  und  sie,  unabhängig  vom  Erfolg  der
Subskription,  nur  eine  bestimmte  Provision  erhalten.
Hat  ein  Bankhaus  auf  dem  Wege  der  Submission  oder  infolge  freier
Vereinbarung  eine  Anleihe  übernommen,  so  ist  seine  nächste  Aufgabe,  sich
Käufer  hierfür  zu  suchen.  Die  Anleihen  werden  entweder  freihändig  an
der  Börse  verkauft,  oder  aber,  und  das  ist  der  übliche  Weg,  das  Bankhaus ­
  legt,  für  eigene  Rechnung,  die  Anleihe  zur  Subskription  auf.  Das
Publikum  zeichnet  (subskribiert)  die  Effekten  auf  Grund  eines  Prospektes, ­
  der  alle  für  die  Beurteilung  des  Papiers  wichtigen  Angaben
enthalten  muß.
Wird  ein  höherer  als  der  zur  Subskription  aufliegende  Betrag  gezeichnet ­
  (ll  b  e  r  z  e  i  ch  n  u  n  g),  so  erfolgt  eine  Repartierung,  in  der  Regel
&gt;n  der  Weise,  daß  den  Zeichnern  kleinerer  Beträge,  von  denen  man  annimmt, ­
  daß  sie  das  neue  Papier  als  dauernde  Kapitalanlage  benutzen
werden,  ein  höherer  Prozentsatz  zugeteilt  wird  als  den  sog.  „Konzert-5
  e  i  ch  n  e  r  n",  d.  h.  denjenigen,  die  nur  in  d  e  r  Absicht  gezeichnet  haben,
das  Papier  sofort  wieder  zu  verkaufen,  sobald  der  Kurs  etwas  gestiegen
ist,  womit  natürlich  dem  Emissionshause,  welches  das  Papier  gut  untergebracht ­
  („plaziert")  haben  möchte,  wenig  gedient  ist.  Man  bevorzugt
daher  bei  der  Zuteilung  die  Zeichner,  die  sich  einer  freiwilligen  „Sperre"
l-J  Obst,  Volkswirtschaftslehre.  193