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Eins  der  ältesten  Zweige  des  Bankgeschäfts  war  das  depositum  reguläre, ­
  das  Depotgeschäft.  Heute  kommt  dies  fast  ausschließlich  nur  im
Effektenverkehr  vor.
Werden  die  Wertpapiere  dem  Bankhause  unverschlossen  übergeben
so  f  fe  n  e  s  D  ep  o  t),  so  ist  mit  der  Aufbewahrung  gleichzeitig  eine  Verwaltung ­
  verknüpft:  Das  Bankhaus  trennt  bei  Fälligkeit  die  Coupons
und  schreibt  den  Betrag  dem  Kunden  gut,  besorgt  neue  Zinsscheinbogen,
achtet,  ob  die  Papiere  ausgelost  oder  gekündigt  sind,  ob  ein  Bezugsrecht
auf  neue  Aktien  auszuüben  ist,  ob  eine  Fusion  stattfindet  usw.  Veruntreuungen ­
  nach  Möglichkeit  zu  verhüten,  ist  Zweck  des  Reichsgesetzes  vom
5.  Juli  1896  „betreffend  die  Pflichten  der  Kaufleute  bei  Aufbewahrung
fremder  Wertpapiere",  kurzweg  „Depotgesetz"  genannt:  Die  Wertpapiere
müssen  unter  äußerlich  erkennbarer  Bezeichnung  jedes  Hinterlegers  gesondert ­
  von  den  eigenen  Beständen  des  Bankiers  und  von  denen  Dritter
aufbewahrt  werden.  Strenge  Vorschriften  sind  auch  für  den  Kommissionär
gegeben,  der  Wertpapiere  ankauft.
Auf  verschlossene  Depots  finden  die  Bestimmungen  des  Depotgesetzes ­
  keine  Anwendung.  Dagegen  haftet  der  Aufbewahrer,  ebenso  wie
bei  offenen  Depots,  für  jeden  Schaden,  der  durch  nicht  sorgfältige  Verwaltung ­
  oder  durch  Veruntreuungen  seitens  seiner  Angestellten  dem  Deponenten ­
  erwächst.  Da  das  Verschnüren  und  Siegeln  der  als  verschlossenes
Depot  gegebenen  Pakete  umständlich  und  zeitraubend  ist,  ziehen  es  viele
vor,  ihre  Wertpapiere  und  Dokumente  in  einem  von  ihrer  Bank  gemieteten ­
  S  a  f  e  aufzubewahren.  Der  Safe  ist  ein  Schubfach  in  den  Schränken
der  mit  allen  Schutzmaßregeln  gegen  Feuer  und  Diebstahl  ausgestatteten
Stahlkammer  der  Bank,  der  je  nach  Größe  für  10—100  M  jährlich  vermietet ­
  wird.
VI.  Märkte,  Messen  und  vörsen.
I.  Lntstsdung  vsr  Märkte,  Messen  unv  vörsen.
Solange  es  einen  Großhandelsverkehr  nicht  gegeben  hat,  war  eine
Börse  nicht  erforderlich.  Die  Lebensbedingungen  und  Lebensverhältnisse
waren  andere:  Der  Mensch  arbeitete  in  der  Hauptsache  nur  für  den
eigenen  Bedarf.  Heute  hat  sich  das  Verhältnis  geändert:  Der  einzelne
produziert  nicht  mehr  die  Güter,  die  er  selbst  zu  verbrauchen  gedenkt,
sondern  er  stellt  Güter  her,  von  denen  er  glaubt,  daß  sie  für  andere  von