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mäßiger  Einkauf  und  Verkauf  von  Gütern  (an  denen
keine  wesentliche  Änderung  vorgenommen  wird)  zwecks  Gewinnerzielung. ­
  Der  Handel  hat  die  Aufgabe,  zwischen  Erzeugern  und
Verbrauchern  den  örtlichen,  persönlichen  und  zeitlichen  Ausgleich  herbeizuführen. ­
  Hauptsächliche  Funktion  ist  hiernach  also:  Güter  Verteilung,
scharf  getrennt  von  der  Urproduktion  und  der  Veredlung  der  Waren.
Handel  im  weiteren  Sinne  ist  aller  auf  Leistungund  Gegenleistung ­
  gegründeter  Güteraustausch,  also  auch  Ankauf
von  Rohstoffen  zum  Zwecke  der  Verarbeitung,  sog.  Fabrikhandel.
Noch  weiter  wird  der  Begriff  in  rechtlicher  Beziehung  gefaßt.  Das
deutsche  Handelsgesetzbuch  rechnet  zum  Handelsgewerbe  auch  diejenigen
Betriebe,  die  die  angeschafften  Waren  lediglich  bearbeiten,  ferner
die  Bank-,  Versicherungs-  und  Transportunternehmen,  die  Verlags-,
Buch-  und  Kunsthandlungen  und  endlich  die  Betriebe,  die  man  als  Hilfsgewerbe ­
  des  Handels  bezeichnet,  die  der  Kommissionäre,  Spediteure,
Lagerhalter,  Handlungsagenten  und  Handlungsmäkler.  Weiter  gilt  als
Handelsgewerbe  im  Sinne  des  Gesetzes  noch  jedes  andere  gewerbliche
Unternehmen,  das  nach  Art  und  Umfang  einen  in  kaufmännischer  Weise
eingerichteten  Geschäftsbetrieb  erfordert,  sofern  die  Firma  des  Unternehmers ­
  in  das  Handelsregister  eingetragen  ist.
Der  Güterumlauf  kann  in  der  Weise  erfolgen,  daß  der  Produzent
direkt  dem  Konsumenten  die  Ware  zuführt  oder  durch  eine  Mittelsperson,
den  Kaufmann.  Direkte  Beschaffung  ist  im  allgemeinen  unzweckmäßig.
Der  Konsument  hat  hierfür  nicht  die  Zeit;  er  ist  weiter  nicht  imstande
zu  beurteilen,  wo  und  von  wem  er  die  Ware  am  besten  und  billigsten
erhält.  Der  Erzeuger  der  Waren  wieder  wird  seine  volle  Aufmerksamkeit
dem  Produktionsprozeß  schenken  müssen  und  nicht  Zeit  finden,  Absatzquellen
  zu  suchen.  Auch  fehlen  ihm  die  hierzu  nötigen  besonderen  Kenntnisse ­
  und  Erfahrungen.  Die  Vermittlung  des  Güterumlaufs  wird  ein
eigener  Erwerbszweig,  der  H  a  n  d  e  l  steht  mit  Produktion  und  Konsumtion ­
  in  fortwährender  Wechselwirkung  und  wird  ein  vollberechtigtes  Glied
im  Organismus  der  Wirtschaft.
Dem  Konsumenten  erleichtert  der  Handel  nicht  nur  die  Deckung
seines  Bedarfs,  sondern  er  verbessert  und  verbilligt  auch  den  Bezug,
um  so  mehr,  je  weiter  sich  Transport-  und  Verkehrsmittel  entwickeln.  Der
Kaufmann  bringt  die  Waren  dahin,  wo  sie  gebraucht  werden,  und  trägt