Für  den  Aufbau  des  Handelsbetriebs  wichtig  ist  vor  allem  die  Unterscheidung ­
  Großhandel  und  Kleinhandel.
Der  Großhändler  (Engroshändler,  Grossist)  bezieht  die  Waren  in
größeren  Mengen  von  den  Erzeugern  (Landwirten,  Fabrikanten)  und  setzt
sie  in  der  Regel  nicht  an  die  unmittelbaren  Konsumenten,  sondern  an
Wiederverkäufer  oder  Gewerbetreibende  zur  weiteren  Verarbeitung  ab.
Der  Detailhandel  hingegen  versorgt  das  Publikum  unmittelbar  mit  allen
Gebrauchs-  und  Verbrauchsgegenständen.  (Handel  mit  geringen  Mengen
von  Waren,  die  zum  täglichen  Lebensbedarf  gehören,  wird  als  Krämerei
bezeichnet.)  Nicht  immer  bewegt  sich  aber  der  Kleinhandel  in  der  Richtung
vom  Großhändler  zum  Konsumenten.  Die  sog.  Aufkäufer  kaufen  z.  B.
Getreide  von  den  Bauern  und  verkaufen  es  an  die  Großhändler;  Trödler
kaufen  alte  Sachen  und  geben  sie  z.  B.  an  Tuchfabriken,  sie  kaufen  altes
Eisen  und  veräußern  es  an  Walzwerke  usw.  Einen  „Detailhandel  im
großen"  treiben  die  Basare  und  Warenhäuser.
Nach  der  Ständigkeit  des  Geschästssitzes  gliedert  man:
1.  Platzhandel:  Käufer  und  Verkäufer  befinden  sich  am  gleichen  Platze;
2.  Ladenhandel:  seßhafter  Kaufmannsstand,  der  Käufer  sucht  den  Verkäufer ­
  auf;  3.  Hausierhandel:  der  Verkäufer  sucht  den  Käufer  auf  (nur
noch  in  wenig  bevölkerten  Gegenden  von  Bedeutung);  4.  Meß-  und  Börsenhandel: ­
  Käufer  und  Verkäufer  treffen  sich  am  dritten  Ort;  5.  Karawanenhandel: ­
  der  Karawanenführer  treibt  auf  seinem  Wege  mit  den
mitgenommenen  Waren  selbst  Handel.
Nach  der  r  ä  u  m  l  i  ch  e  n  A  u  s  d  e  h  n  u  n  g  des  Handels  unterscheidet
man  zwischen  Binnenhandel:  Handel  innerhalb  des  Staatsgebietes,  und
Außenhandel:  Handel  über  die  Landesgrenzen  reichend.  Je  nachdem  die
Kaufleute  in  der  Hauptsache  einheimische  Erzeugnisse  im  Ausland  oder
ausländische  Erzeugnisse  im  Inland  absetzen,  ist  der  Außenhandel  Ausfuhr- ­
  (Export-)  oder  Einfuhr-  (Import-)  Handel.  Mitunter  werden  Waren
nur  deshalb  aus  dem  Auslande  bezogen,  um  dadurch  im  Auslande  wertvolle ­
  Fabrikate  des  Inlandes  absetzen  zu  können.  Zwischenstaatlicher  Handel ­
  liegt  vor,  wenn  im  Auslande  gekaufte  Waren  nicht  dem  Verbrauch
im  Jnlande  zugeführt,  sondern  wieder  nach  dem  Auslande  verkauft  werden.
Durch  Wegfall  der  Durchfuhrzölle  ist  er  wesentlich  gefördert  worden.
Welthandel  nennt  man  die  Gesamtheit  der  Handelsbeziehungen  zwischen
verschiedenen  Völkern.

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