Der  größte  Teil  der  Ausfuhr  geht  heute  durch  die  Hand  europäischer
Ausfuhrhäuser,  die  entweder  als  Kommissionäre  im  Aufträge  der  ausländischen ­
  Importeure  oder  als  Eigenhändler  auftreten.  —  Gegliedert  ist
der  Export  nach  Waren  und  Warengattungen  oder  nach  Ländern.
Der  Einfuhrhandel  gliedert  sich  fast  ausschließlich  nach  Waren
und  Warengattungen.  Beim  Einkauf  von  Rohstoffen  ist  insbesondere
genaue  Warenkenntnis  notwendig.  Die  Importeure  handeln  in  der  Regel
als  Eigenhändler,  seltener  als  Verkaufs-,  noch  seltener  als  Einkaufskommissionäre. ­

3.  ISanvelspolitik.
Handelspolitik  im  weiteren  Sinne  umfaßt  die  gesamte  Politik  des
Handels  und  Verkehrswesens;  Handelspolitik  im  engeren  Sinne  ist  die
Wirtschaftspolitik  in  bezug  aus  den  Handel.  Entsprechend  der  Einteilung
des  Handels  in  Binnen-  und  Außenhandel  spricht  man  von  einer
inneren  Handelspolitik,  die  sich  auf  die  Regelung  des  Innenhandels
und  in  der  Hauptsache  nur  auf  den  eigentlichen  Kaufmannshandel  erstreckt, ­
  und  einer  äußeren  Handelspolitik,  die  die  Handels-  und  die
allgemein  durch  den  Handel  berührten  Wirtschaftsinteressen  der  gesamten
Volkswirtschaft  gegenüber  dem  Ausland  geltend  machen  und  fördern  soll.
Die  Maßregeln  des  Staates  verfolgen  teils  den  Zweck,  den  Handel  direkt
und  indirekt  zu  heben,  teils  sind  sie  auf  Beschränkungen  gerichtet.
Die  innere  Handelspolitik  hat  heute  sehr  an  Bedeutung  verloren.  Gefallen ­
  sind  die  vorher  allgemein  eingeführten  Binnenzölle.  Abgeschafft  ist
das  Bannmeilenrecht,  das  die  Landbewohner  verpflichtete,  ihre
landwirtschaftlichen  Produkte  in  der  Stadt,  in  deren  Bannmeilenbezirk
sie  lagen,  zunächst  nach  vorgeschriebener  Taxe  feilzubieten.  Nicht  mehr
besteht  das  S  t  a  p  e  l  r  e  ch  t,  das  die  durchziehenden  Kaufleute  zwang,
ihren  Waren  eine  bestimmte  Zeit  zum  Verkauf  auszustellen,  das  U  m  -
s  ch  l  a  g  s  r  e  ch  t  —  nur  die  einheimischen  Fuhrleute  und  Schiffer  durften
die  ankommenden  Waren  weiter  verfrachten  —,  der  S  t  r  a  ß  e  n  z  w  a  n  g,
d-  i.  Verbot,  gewisse  Plätze  zu  umgehen.  Diese  und  zahlreiche  andere
Hemmungen,  die  früher  die  Freiheit  des  Handels  und  Güterumlaufs  im
inneren  Handelsverkehr  beschränkten,  sind  nach  und  nach  beseitigt  worden.
Die  durch  den  Krieg  veranlaßte  Notlage  zwang,  wieder  Preistaxen  einzuführen.
  Zunächst  zögernd  und  tastend,  dann  energischer,  aber  nicht  immer  mit
Sachkenntnis,  ging  der  Staat,  gingen  die  Gemeinden  an  eine  Beeinflussung

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