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der  Preise  heran;  Höchstpreise,  Richtpreise,  Richtausschläge,  übernahmepreise,
Vertragspreise  usw.  wurden  festgesetzt.  (S.  den  Abschnitt  „Preise".)  Der  Kaufmann ­
  darf  nicht  mehr  zu  einem  beliebigen  Preise  seine  Waren  verkaufen,  sondern ­
  er  muß  kalkulieren:  die  Verdienstspanne  ist  ihm  vorgeschrieben.  Zur  Behebung ­
  der  im  Kreise  von  Handel  und  Industrie  bestehenden  Unsicherheit  über
richtige  Berechnung  der  Preise  für  solche  Warenarten  und  Gewerbe,  für  die
bisher  keine  Höchst-  oder  Richtpreise  festgesetzt  waren,  sollten  allgemeine
Richtlinien  für  festeZuschläge  aufgestellt  und  veröffentlicht  werden.
Von  den  einschneidenden  Kriegsverordnungen  abgesehen,  ist  die  Zahl
der  Beschränkungen  gering.  Aus  Gründen  der  Sicherheit  und  Wohlfahrt
sind  eine  Anzahl  handelspolizeiliche  Maßnahmen  getroffen.  Hierzu  gehören ­
  u.  a.:
Beschränkung  des  Handels  mit  Arzneimitteln,  Giften  und  Drogen;
Konzessionspflicht  des  Kleinhandels  mit  Branntwein  und  Spiritus;
Ausschluß  gewisser  Personen  und  Waren  vom  Hausierhandel;  Schutzvorschriften ­
  gegen  Verfälschung  der  Waren;  Bestimmungen  zur
Regelung  des  Marktverkehrs;  Vorschriften  gegen  Wucher  (Ausbeutung ­
  der  Not  und  Unerfahrenheit).
Den  inneren  Handel  und  Güterumlauf  fördert  der  Staat  durch  allgemeine ­
  wirtschaftliche  Einrichtungen,  wie  Schaffung  und  Verbesserung
der  Verkehrsmittel,  Sorge  für  einen  gut  funktionierenden  Geld-,  Bankund
  Börsenverkehr,  Errichtung  von  niederen,  mittleren  und  höheren  Handelsschulen, ­
  Schaffung  von  besonderen  Handelsgerichten,  die  sich  aus
„rechtskundigen  Richtern"  und  sachverständigen  Kaufleuten  (Handelsrichtern) ­
  zusammensetzen.
Hinsichtlich  der  äußeren  Handelspolitik  wechselten  im  Lauf  der  Jahrhunderte ­
  die  Anschauungen.  Im  Vordergründe  steht  die  Frage:  Schutzzoll ­
  oder  Freihandel?  Der  Merkantilismus  hat  zuerst
den  Gedanken  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  die  auswärtige  Handelspolitik
einheitliche,  staatliche  Produktionspolitik  ist.  Der  Reichtum  eines  ganzen
Volkes  bestehe  in  barem  Gelde  (Edelmetall).  Geldreichtum  sei  daher  die
Grundlage  der  politischen  Macht  eines  Volkes.  Nur  vermittels  einer  günstigen ­
  Handelsbilanz,  d.  h.  ivenn  der  Wert  der  ausgeführten  Waren  den  der
eingeführten  Waren  -übersteige,  entstehe  eine  Vermehrung  der  inländischen
Geldmenge.  Die  wirtschaftliche  Praxis  lief  daher  auf  eine  Wertsteigerung
der  Warenausfuhr,  Wertminderung  der  Wareneinfuhr  und  Erschwerung
der  Ausfuhr  der  Edelmetalle  hinaus.  Dies  geschah  durch  Einfuhrzölle,