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Hauptbranche  und  führt  daneben  eine  Anzahl  mehr  oder  minder  im  Zusammenhange
  stehende  Warengattungen.  Mitunter  wird  aber  auch  Kaufhaus ­
  synonym  mit  Warenhaus  gebraucht'  das  Kaufhaus  des  Westens  in
Berlin  und  das  Residenz-Kaufhaus  in  Dresden  sind  Warenhäuser.  Im
großen  Warenhaus  schließlich  kann  man  so  ziemlich  alles  kaufen.
40,  50  und  mehr  Abteilungen  sLäger,  Rayons)  sind  vorhanden,  und  jedes
von  ihnen  ist  ein  Geschäft  für  sich.  Sind  auch  in  vielen  Warenhäusern  die
Lagcrchess  gleichzeitig  Einkäufer,  so  besteht  doch  überall  eine  einheitliche
Einkaufsleitung;  Verkauf  ist  also  vom  Einkauf  getrennt.  Engagements
der  Angestellten,  Reklame,  Verkaufskalkulation,  Statistik  erfolgen  nicht  für
jedes  Lager,  sondern  nach  einheitlichen  Grundsätzen  für  den  ganzen
Betrieb.
Die  P  e  r  s  o  n  a  l  f  r  a  g  e  ist  für  das  Detailgeschäft  wie  für  den  Großhandel ­
  von  größter  Bedeutung.
Deutschland  ist,  schreibt  Carl  Dunker  sin  seinem  Aufsatz:  Die  Berufsbildung ­
  des  Kaufmanns  im  „Buch  des  Kaufmanns"),  „das  einzige  große
Kulturland,  in  dem  die  Ausbildung  des  Kaufmanns  für  seinen  Beruf
ihren  Schwerpunkt  noch  in  der  praktischen  Lehre  hat".  Der  Lehrherr
  verpflichtet  sich,  den  Lernenden  während  einer  bestimmten  Zeit,  in
der  Regel  2 1 / s —3  Jahre,  in  den  beim  Betriebe  des  Geschäfts  vorkommenden ­
  kaufmännischen  Arbeiten  zu  unterweisen.  Am  meisten  kann  in  der
Regel  der  Lehrling  in  mittelgroßen  Betrieben  des  Groß-  und  Kleinhandels ­
  lernen,  sofern  der  Prinzipal  oder  seine  Vertreter  tüchtige  Kaufleute
sind  und  Interesse  für  die  Lehrlinge  haben;  die  einfachen  Verrichtungen
lernt  der  Lehrling  meist  durch  den  1 / 2  oder  1  Dienstjahr  älteren  Lehrling.
Hand  in  Hand  damit  sollte  gehen  die  Ausbildung  durch  die  Fortbildungsschule ­
  bzw.  der  Besuch  von  Handelskursen  oder  Vortragsreihen  in  kaufmännischen ­
  Vereinen,  von  Vorlesungen  an  Universitäten  oder  Handelshochschulen ­
  und  das  Selbststudium.
Ist  die  Lehrzeit  beendet,  so  wird  der  Lehrling  Handlungsgehilfe;
cr  wird  Verkäufer,  Expedient,  Korrespondent,  Buchhalter, ­
  Kassierer  usw.  Der  Reisende  besucht  die  Kundschaft
ain  Platze  oder  am  fremden  Orte.  Tüchtigen  Angestellten  wird,  bei  Bedarf, ­
  nach  einigen  Jahren  Handlungsvollmacht  erteilt;  als  Handlungsbevollmächtigte ­
  sind  sie  zur  Vornahme  bestimmter,  die
Firma  verpflichtender  Geschäfte  berechtigt.  Noch  weitere  Rechte  stehen