dem  Prokuristen  ju;  allein  (Einzelprokura)  oder  gemeinschaftlich  mit
einem  anderen  Prokuristen  oder  Bevollmächtigten  (Kollektivprokura)  verpflichtet ­
  er  die  Firma.  Die  Prokura  wird  ins  Handelsregister  eingetragen
und  durch  Rundschreiben  den  Geschäftsfreunden  und  weiteren  Kreisen
bekannt  gegeben.
Selbständige  Hilfspersonen  des  Handels  sind:  1.  Der  Handlungsagent: ­
  Er  ist,  ohne  Handlungsgehilfe  zu  sein,  ständig  damit  betraut,
für  das  Handelsgewerbe  eines  andern  Geschäfte  zn  vermitteln  oder
im  Namen  eines  anderen  abzuschließen.  2.  Der  Kommissionär: ­
  Er  besorgt  für  seinen  Anftraggeber  den  Ein-  und  Verkauf,  wie
der  Agent,  aber  in  seinem  eigenen  Namen.  3.  Der  Makler:  Vom
Agenten  unterscheidet  er  sich  dadurch,  daß  er  nicht  in  feste  Beziehungen
zu  einer  Firma  tritt,  sondern  seine  Tätigkeit  laut  besonderem  Auftrag
zur  Verfügung  stellt;  oft  (z.  B.  an  der  Börse)  bekommt  er  von  beiden
Parteien  Vermittlergebühr  (Courtage).  4.  Der  Spediteur:  Er  besorgt ­
  die  Güterversendung  für  Rechnung  anderer.  5.  Der  Lagerhalter: ­
  Er  übernimmt  gewerbsmäßig  die  Einlagerung  und  Aufbewahrung ­
  von  Gütern.
Die  Konkurrenz,  die  dem  Kleinhandel  durch  Filialbetriebe
großer  Firmen,  durch  Konsumvereine,  Warenhäuser  und
andere  Formen  der  kapitalistischen  Unternehmungskonzentration  erwachsen
ist,  sucht  er  durch  Gründung  von  Einkaufsvereinigungen,  die
ihm  infolge  des  Massenbezugs  billigeren  Einkauf  gestatten,  abzuwehren.
Die  Rabattsparvereine  gewähren,  wie  die  Konsumvereine,  dem
Käufer  Rabatt  auf  den  Umsatz.
Beim  Großhandel  (nicht  zu  verwechseln  mit  dem  Großbetrieb  des
Kleinhandels)  sind  nach  den  drei  Gebieten,  die  die  Ware  im  Großhandel
durchläuft,  zn  unterscheiden:  Aufkaufhandel  der  Rohprodukte,  Produktions-Zwischenhandel ­
  und  Absatzorganisation.
Beim  A  u  f  k  a  u  f  h  a  n  d  e  l  kommen  ss.  I.  Hirsch  a.  a.  O.)  drei
Typen  in  Betracht:  die  kleinen  Aufkäufer  besorgen  die  Zufuhr  an  die
Bahn;  Sammlung  und  Vertrieb  der  Waggonladungen  erfolgt  durch  die
Provinzgrossisten;  und  die  Zusammenfassung  zu  großen  Posten  bewirken
die  Zentralmarkt-Großhändler.
Im  Produktions-Zwischenhandel  haben  wir  den  hausindustriellen ­
  Verleger  bereits  kennen  gelernt.  Wird  die  Hausindustrie
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