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Sachverständige  für  bestimmte  Gebiete  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  ernennen. ­
  Börsen  und  andere  für  den  Handelsverkehr  bestehende  öffentliche
Anstalten  können  unter  ihre  Aufsicht  gestellt  werden.  Einmal  im  Jahre
haben  die  Handelskammern  über  die  Lage  und  den  Gang  des  Handels
während  des  vorhergegangenen  Jahres  an  den  Handelsminister  Bericht
zu  erstatten  und  diesen  im  Druck  zu  vervielfältigen.
Eine  Vereinigung  der  Handelsvertretungen  des  ganzen  Deutschen
Reichs  findet  in  dem  Deutschen  Industrie-  und  Handelstag ­
  e  statt,  der  die  Zeitschrift  „Handel  und  Gewerbe"  herausgibt.
Auswärtige  Handelskammern  find  zur  Förderung  ausländischer ­
  Beziehungen  von  Österreichern,  Engländern,  Franzosen,  Italienern ­
  usw.  errichtet  worden.  1894  wurde  in  Brüssel  eine  deutsche  Handelskammer ­
  ins  Leben  gerufen.
Bis  zum  Weltkrieg  wirkten  bei  folgenden  deutschen  Konsularbehörden  im
Auslande  Handelssachverständige:  in  Buenos  Aires,  Rio  de  Janeiro,
Shanghai,  Kalkutta,  Johannisburg,  Sydney,  Iokohama,  Valparaiso,  Konstantinopel, ­
  New  Jork  und  Chicago.  Diese  Sachverständigen  sollten  die  den
Generalkonsuln  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  zugewiesene  Tätigkeit  ergänzen
und  praktisch  ausbauen.  Sie  sollten  insbesondere  über  alle  Vorgänge  im  Auslande, ­
  die  für  den  deutschen  Handel  und  die  deutsche  Industrie  von  Nutzen
sein  könnten,  berichten  und  den  nach  dem  Auslande  entsandten  Vertretern  praktische ­
  Ratschläge  und  Fingerzeige  geben,  wie  sich  eine  erfolgreiche  Betätigung
der  Absahbestrebungen  unserer  Industrie  und  unseres  Handels  ermöglichen  läßt.
VIII.  Transport-  und  I^oinmunikalionswesen.
I.  vegriff.
Eine  regere  Gestaltung  der  wirtschaftlichen  Beziehungen  im  nationalen
und  internationalen  Verkehr  war  durch  gute  funktionierende  Verkehrsmittel ­
  bedingt.  Unter  Transportmittel  versteht  man  sowohl  die
Straße,  den  Weg,  wie  das  Fahrzeug  (Fuhrwerk,  Post,  Eisenbahn,  Schiff),
das  die  Produkte  befördert  und  Produzenten  und  Konsumenten  einander
nähert.  Der  Verkehrsweg  soll  das  Fahrzeug  tunlichst  schonen  und  das
Fahrzeug  sich  der  Beschaffenheit  des  Bodens  usw.  möglichst  anpassen.  Die
Kommunikationsmittel  (Briefpost,  Telegraph,  Telephon)  über-Mitteln
  die  auf  den  Handelsverkehr  bezüglichen  Nachrichten.  Transportwesen ­
  nennt  man  den  Personen-  und  Güter-,  Kommunikations-Wesen
  den  N  a  ch  r  i  ch  t  e  n  v  e  r  k  e  h  r.