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liegt  in  der  Schnelligkeit,  Billigkeit  und  Pünktlichkeit  der  Beförderung.
Der  verhältnismäßig  niedrige  Personentarif  ermöglicht  Freizügigkeit,
der  billige  Frachtverkehr  Erschließung  des  Weltmarktes.
Um  Kapitalisten  zum  Bau  von  Eisenbahnen  zu  veranlassen,
hat  man  ihnen  oft  nicht  nur  Konzessionen,  sondern  auch  Subventionen ­
  gewähren  müssen  (Landschenkungen,  bare  Zuschüsse,  Gewährung ­
  von  Darlehen,  Freiheit  von  Steuern).  Sicherte  ihnen  der  Staat
gewisse  Vorrechte,  so  legte  er  ihnen  auch  Verpflichtungen  hinsichtlich
Tarife,  Fahrplan,  Netzgestaltung  usw.  auf.
Da  der  Bahnverkehr  von  hoher  volkswirtschaftlicher  Bedeutung  ist,  sind
immer  mehr  Eisenbahnen  in  Staatsbetrieb  übernommen  worden.
Für  Staatsbahnen  spricht,  daß  dadurch  am  ehesten  Einheit  in  der  Anlagd
und  Leitung  erzielt  wird.  Privatgesellschaften  werden  nur  Linien  bauen,
die  sich  in  der  nächsten  Zukunft  rentieren  werden;  sollen  nicht  Lücken  im
Netz  entstehen,  so  wird  der  Staat  Garantien  gewähren  müssen.  Von  einer
Staatsbahn  erhofft  man  größte  Sorgfalt  hinsichtlich  der  Sicherheit  des
Betriebes,  billige  Tarife  (?)  und  Gewinne  für  die  Staatskasse.  Gegen
Staatsbahnen  wird,  was  aber  nicht  immer  zutrifft,  u.  a.  angeführt,  daß
der  Staat  teurer  als  Private  wirtschaftet,  daß  bureaukratisch  gearbeitet
und  die  Verwaltung  viel  schwerfälliger  wird,  daß  in  den  Etat  ein  von
Konjunkturen  abhängendes  und  schwankendes  Moment  hineingetragen,
und  daß  lokalen  Bedürfnissen  zu  wenig  Rechnung  getragen  wird.
Soweit  Privatbahnen  bestehen,  und  fast  alle  Staaten  haben  mit  dem
Bau  von  Privatbahnen  begonnen  und  sind  erst  später  zum  Staatsbahnsystem ­
  oder  zum  gemischten  System  übergegangen,  erfolgt  in  der  Regel
eine  Beaufsichtigung  durch  die  Staatsgewalt.  Vor  dem  Bau  muß  der
Staat  die  Konzession  erteilen,  er  erläßt  Normativbeftimmungen  in  bezug
auf  den  Bau  und  Betrieb,  er  behält  sich  das  Recht  der  Übernahme  nach
einer  bestimmten  Zeit  vor  (Heimfallrecht)  und  regelt  das  Tarifwesen
für  Personen-  und  Güterbeförderung.
Oberster  Grundsatz  der  Tarifpolitik  soll  sein:  Öffentlichkeit,
gleichmäßige  Geltung  der  Tarife  für  jedermann,  und  Einfachheit.  Beim
Güterverkehr,  der  für  die  Rentabilität  des  Eisenbahnwesens  maßgebend ­
  ist,  unterscheidet  man  1.  das  Wertklassensystem:  die  Güter  werden
in  Tarifklassen  eingeteilt,  und  die  Transportgebühr  wird  nach  dem  Wert
der  Ware  festgesetzt  und  2.  das  Raumsystem:  der  benutzte  Wagenraum