oder  geistige  Arbeit  handelt,  ist  Lohn  im  weiteren  Sinne.  Der
Sprachgebrauch  hingegen  faßt  den  Begriff  enger  und  nennt  Lohn  nur
die  Vergütung,  die  der  Arbeiter  vom  Unternehmer  für  vorwiegend
körperliche  Arbeit  erhält.  Beamte  erhalten  Gehalt,  diejenigen,
die  einen  freien  Beruf  ausüben  und  geistige  Arbeit  leisten  (Arzte,  Rechtsanwälte, ­
  Schriftsteller  usw.),  Honorar.  Im  folgenden  soll  nur  von
Lohn  im  engeren  Sinne,  und  nicht  von  Arbeitseinkommen  im
allgemeinen  die  Rede  sein.
Im  Altertum  und  Mittelalter,  wo  ein  großer  Teil  der  Arbeit  durch
Sklaven  und  Hörige  geleistet  wurde,  bildete  Lohnarbeit  eine  Ausnahme. ­
  In  der  Zunftverfassung  waren,  hatten  wir  gesehen,  Meister  und
Lohnarbeiter  (Gesellen)  nicht  zwei  einander  gegenüberstehende  Klaffen,
sondern  zwei  aufeinander  folgende  Stufen:  Jeder  Geselle  hatte  die  Möglichkeit, ­
  dereinst  selbst  Meister  zu  werden.  Erst  als  bei  Verfall  der  Zünfte
dem  Meisterwerden  Schranken  gesetzt  wurden,  bildete  sich  ein  Lohnarbeiterstand.

Der  Ertrag  der  Arbeit  ist  höher  und  muß  höher  sein  als  der  Lohn,
den  der  Arbeiter  empfängt.  Ohne  diesen  Überschuß,  in  dem  Kapitalzins,
Unternehmergewinn  und  Grundrente  enthalten  sind,  würde  kein  Arbeiterbeschäftigt
  werden  können,  da  jeder  Betrieb  sich  sonst  nach  und  nach  selbst
aufzehren  müßte.  Die  Bildung  des  Lohneinkommens  steht  mit  der  des
Kapitalzinses  und  Unternehmereinkommens  also  im  engen  Zusammenhange. ­
  Das  Lohneinkommen  bildet  heute  für  60—75%  der  Bewohner ­
  der  modernen  Kulturstaaten  den  Kern  ihrer  wirtschaftlichen
Lebensinteressen.  Die  Frage  des  Arbeitsverhältnisses  ist  das  wichtigste
wirtschaftliche  Problem.
2.  Normen  ver  Lodnzadlung.
Die  Lohnzahlung  kann  erfolgen:
1.  in  natura  (Lebensmittel,  Wohnung,  Kleidung):  Naturallohn;
2.  in  Geld:  Geldlohn.
Die  ältere  Form  der  Entlohnung  ist  der  Naturallohn.  Der  Geselle
und  Arbeiter  wird  von  seinem  Herrn  beköstigt,  wohnt  bei  ihm  und  erhält
meist  auch  Kleidungsstücke,  daneben  bezieht  er  noch  eine  Geldsumme,
gewissermaßen  ein  Taschengeld.  Dies  System  bewährte  sich  so  lange,  als
patriarchalische  Verhältnisse  bestanden.

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