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Der  Naturallohn  hat  den  Vorteil,  daß  der  Arbeiter  von  den
Schwankungen  der  Marktpreise  für  die  notwendigsten  Lebensbedürfnisse
unabhängig  wird  und  daß  somit  für  seine  gleichmäßige  Ernährung  gesorgt
ist.  Sein  Reallohn  bleibt  sich  auf  alle  Fälle  gleich.  Der  Naturallohn
hat  aber  den  Nachteil,  daß  dem  Arbeiter  Schranken  in  der  Verwendung ­
  seines  Einkommens  auferlegt  werden,  und  daß  er  in  ein
größeres  Abhängigkeitsverhältnis  zum  Arbeitgeber  tritt.
Heute  finden  wir  Naturallohn,  von  Dienstboten  und  Lehrlingen  abgesehen, ­
  fast  nur  noch  auf  dem  Lande.  Hier  erfolgt  er  häufig  in  der
Form,  daß  dem  Arbeiter  ein  kleiner,  eigener  landwirtschaftlicher  Betrieb
gestattet  wird,-  er  hat  seine  Kuh,  sein  Schwein,  seine  Hühner,  Gänse,
sein  Ackerland,  seine  Wohnung  usw.  und  bekommt  vielleicht  noch  außerdem ­
  sein  Deputat.  Fast  stets  ist  aber  mit  dem  Naturallohn  ein  Geldlohn
verknüpft.
Auch  bei  Beamten  finden  wir  diesen  Naturallohn  noch  im  Mittelalter  sAbgabe
  des-Zehnten  an  den  Geistlichen).  Auf  dem  Lande  erhält  vielfach  noch  heute
der  Lehrer  eine  Gans  oder  einen  anderen  Braten,  Kartoffeln,  Feuerung  usw.
von  den  Gemeindemitgliedern  zugesandt,  oder  er  nimmt  sein  Mittag  abwechselnd
bei  diesem  oder  jenem  Bauern  ein,  was  dann  bei  der  Gehaltsabmessung,  manchmal ­
  sogar  mehr  als  gebührend,  berücksichtigt  wird.
Dem  Geldlohn  wird  von  Arbeitnehmern  und  Arbeitgebern  immer  mehr
der  Vorzug  gegeben,  obgleich  die  Beseitigung  des  Naturallohnes  meist
eine  Verschlechterung  der  Lebenshaltung  und  Ernährung  des  Arbeiters
bedeutete.  „Aus  Brot,  Fleisch,  Milch,  Käse  und  Eier  essenden  Landarbeitern ­
  wurden  kartoffelessende  Proletarier"  sSchmoller).
Eine  besondere  Art  der  Naturallöhnung  war  die  Zahlung  des  Lohnes
in  Waren,  mitunter  in  gewerblichen  Erzeugnissen  des  Unternehmers,  die
der  Arbeiter  häufig  veräußern  mußte,  weil  er  sie  nicht  gebrauchen  konnte.
Bekannt  ist  das  Beispiel  des  Arbeiters,  der  zu  Pfingsten  mit  25  Regenschirmen ­
  gelohnt  wurde.  Da  durch  dieses  Lohrwerfahren,  Trucksystem
genannt  —  das  englische  Wort  truck  bedeutet  Tausch,  Tauschhandel  —,
die  Arbeiter  vielfach  benachteiligt  worden  waren,  wurde  es  in  den  meisten
Ländern  gesetzlich  verboten:  in  England  seit  1831,  in  Preußen  seit  1849.