Viel  besser,  weil  eine  Annäherung  an  den  „natürlichen  Lohn",  wäre
es  dagegen,  die  Löhne  in  Beziehung  zu  den  Lebensmittelpreisen  zu  setzen,
wie  es  jetzt  häufig  propagiert  wird  und  teilweise  auch  schon  durchgeführt
ist.  So  sind  in  der  englischen  Wollindustrie  die  Löhne  angepaßt  den  von
der  „Labour  Gazette"  festgesetzten  „Meßziffern";  diese  bringen  die  prozentuale ­
  Steigerung  der  Ausgaben  einer  Arbeiterfamilie  nach  Quantität
und  Qualität  im  Verhältnis  zum  Jahre  1914  zum  Ausdruck.  Entsprechend ­
  der  Veränderung  der  Meßziffer  verändern  sich  auch  die
Teuerungszuschläge,  nicht  aber  die  Grundlöhne  selbst.
IV.  kapilalzins.
1.  Begriff  des  Zinses.
Wer  Güter  besitzt,  kann  sie  verbrauchen,  aufbewahren  oder  anderen
gegen  Entgelt  zur  Nutzung  überlassen.  Dieses  Entgelt  heißt  Kapitalrente. ­
  Man  unterscheidet  ursprüngliche  sselbsterworbenej  Kapitalrente, ­
  d.  h.  Rente,  die  der  Kapitalist  durch  Beschäftigung  seines  Kapitals ­
  im  eigenen  Betriebe  erwirbt,  und  ausbedungene  Kapitalrente
oder  Zins  (abgeleitet  von  osnsns  —  Abgabe),  das  ist  Rente,  die  der
Kapitalist  als  Gläubiger  erhält.  In  der  Praxis  läßt  sich  die  ursprüngliche
Kapitalrente  vom  Unternehmergewinn  schwer  trennen,  da  die  Leistung
des  Kapitals  und  die  Leistung  des  Unternehmers  in  unlöslicher  Wechselbeziehung ­
  stehen.  Die  Kapitalrente  fällt,  im  Gegensatz  zum  Arbeitslohn,
dem  Kapitaleigentümer  ohne  jede  Mühe  in  den  Schoß.
Je  nach  der  Beschaffenheit  der  Kapitalien  hat  der  ausbedungene  Zins
verschiedene  Benennungen:  Darlehnszins,  wenn  er  als  Vergütung
für  zeitweilige  Benutzung  fungibler  Gegenstände  (Geld),  Mietzins  bzw.
Pachtzins,  wenn  er  als  Entgelt  gegeben  wird  für  zeitweilige  Benutzung ­
  von  Gütern,  die  in  natura  zurückerstattet  werden  (Häusern,  Wohnungen, ­
  Grundstücken).
Zins  im  engeren  Sinne  (Darlehnzins)  nennt  man  die  Vergütung, ­
  die  für  leihweise  Überlastung  eines  Geldbetrages  (Kapitals)
oder  für  Stundung  einer  Schuld  gezahlt  wird.  Der  Zinsberechnung  wird
ein  Kapital  von  100  Werteinheiten  zugrunde  gelegt.  Die  Zinseinheiten,
die,  für  e  i  n  Jahr  berechnet,  auf  100  Kapitaleinheiten  (pro  oentuin,  %)
kommen,  nennt  man  den  Zinsfuß.  Ein  Kapital  von  10  000  M  ver250 ­

