Produktions-  und  Marktverhältnissen  abhängig  ist.  Wer  sein  Wesen
sind  drei  verschiedene  Erklärungen,  drei  Theorien  ausgestellt  worden:
1.  Der  Unternehmergewinn  (im  engeren  Sinne)  ist  K  a  p  i  t  a  l  r  e  n  t  e.
Die  englische  Schule  (Adam  Smith,  Ricardo)  und  auch  einige  deutsche
Nationalökonomen  betrachten  Unternehmer  und  Kapitalisten  als  eine
Person  und  den  Unternehmergewinn  daher  als  einen  Teil  des  Kapitalgewinnes. ­
  Es  ist  insbesondere  auf  die  Aktiengesellschaften  hingewiesen
worden,  wo  die  Aktionäre  nur  Kapital  beisteuern  und  das  Unternehmen
durch  angestellte  Direktoren  leiten  lassen,  auf  deren  Tätigkeit  sie  nur
einen  indirekten  Einfluß  ausüben.  Man  übersieht  aber  hierbei,  daß  die
ersten  Gründer  auch  Arbeit  zu  leisten  hatten  und  als  sog.  Unternehmer-Aktionäre
  auch  weiter  oft  noch  die  Geschicke  der  Gesellschaft  lenken.
2.  Der  Unternehmergewinn  (im  engeren  Sinne)  ist  A  r  b  e  i  t  s  -
r  e  n  t  e.  Der  Unternehmer  leistet  geistige  Arbeit,  für  die  er  billigerweise ­
  entschädigt  wird.  Er  leitet  und  disponiert,  er  sucht  neue  Bezugsund ­
  Absatzquellen,  hat  Ideen,  die  er  in  die  Tat  umsetzt,  ist  vielfach  Erfinder ­
  usw.  Auch  wenn  er  nicht  eigenes  Kapital  und  eigenen
Grund  und  Boden  besitzt,  muß  er  entlohnt  werden.  Der  Unternehmergewinn
  ist  also  eine  Bezahlung  für  die  Arbeit.  Hauptvertreter  dieser  sog.
Arbeitstheorie  ist  der  Franzose  I.  B.  S  a  y,  der  Grundrente,  Kapitalzins ­
  und  Jndustrielohn  (Einkommen  der  Unternehmer,  Arbeiter,  Gelehrten ­
  usw.)  unterscheidet,  und  Roscher.  Der  Extraprofit  wird  in
dieser  Theorie  gleichgesetzt  mit  Unternehmerlohn.
3.  Der  Unternehmergewinn  (im  engeren  Sinn)  ist  weder  Käpitalsnoch
  Arbeitsrente,  sondern  ein  besonderes  Einkommen  (von
M  a  n  g  o  l  d  t).  Der  Unternehmergewinn  ist,  wie  jeder  Gewinn,  einmal
ein  Äquivalent  für  etwaigen  Verlust,  eine  Risikoprämie.
Er  ist  weiter  Lohn  für  persönliche  Dienstleistungen,  und  endlich  ist  er
auch  Monopoleinnahme.  Das  Monopol  kann  die  Folge  außergewöhnlicher ­
  persönlicher  Eigenschaften  und  Fähigkeiten,  von  Erfindungen
oder  der  vorteilhaften  Lage  des  Unternehmens  sein,  z.  B.  wenn  Fabriken
Naturkräfte  benutzen,  oder  wenn  ein  Laden  an  der  Kreuzung  belebter
Straßen  liegt.  Wie  bei  der  Grundrente  ist  auch  hier  zu  betonen,  daß
der  Unternehmergewinn  (im  engeren  Sinne)  als  Monopoleinnahme  nur
eine  Differentialrentc  -ist.  Diese  Erklärung  begründet  nur  die  verschiedene ­
  Höhe  des  Extraprofits,  nicht  aber  diesen  selbst.
17  Obst,  BollrwirLjchastslehrc.

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