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Nicht  jeder  Luxus  ist  vom  wirtschaftlichen  Standpunkt  aus  verwerflich. ­
  Im  Gegenteil,  ein  vernünftiger  Luxus  ist  ein  mächtiger
Ansporn  zur  Vermehrung  volkswirtschaftlicher  Tätigkeit  im  allgemeinen.
Ein  Artikel,  der  heute  noch  als  Luxus  gilt,  ist  morgen  vielleicht  schon  ein
allgemeiner  Konsumartikel.
Wie  steht  es  nun  aber  mit  dem  von  Reichen  häufig  in  unsinniger
Weise  getriebenen  Luxus?  Richtig  ist,  daß  hierdurch  „Geld  unter  die
Leute"  gebracht  wird,  und  daß  durch  Entfaltung  des  Luxus  der  Vermögensvergrößerung ­
  und,  da  Geld  eine  große  Macht  ist,  auch  der  Machtentfaltung
  Einhalt  getan  wird.  Vom  wirtschaftlichen  Standpunkte  aus
jedoch  ist  übermäßiger  Luxus,  abgesehen  davon,  daß  er  vielfach  in  Verschwendung ­
  ausartet,  deswegen  verwerflich,  weil  er  nicht  dem  Allgemeinwohl ­
  dient.  Oft  werden  auf  Kosten  der  Gesundheit  ganzer
Arbeitcrkategorien  Produkte  hergestellt,  die  nur  der  Eitelkeit  und  Modetorheit ­
  eines  verhältnismäßig  kleinen  Kreises  dienen.  Außerdem  wetteifern ­
  die  durch  den  Luxus  beschäftigten  Personen  (Kammerdiener  und
Lakaien)  häufig  mit  ihrem  Herrn  im  Nichtstun,  und  werden  so  einerproduktiven
  Tätigkeit  entzogen.
In  der  richtigen  Erkenntnis,  daß  ein  über  weite  Kreise  der  Bevölkerung ­
  ausgedehnter  raffinierter  Luxus  nur  zu  bald  zur  Verweichlichung
führt  und  den  moralischen  und  wirtschaftlichen  Verfall  eines  Volkes  zur
Folge  haben  muß,  wurden  in  früherer  Zeit  zu  seiner  Einschränkung  von
verschiedenen  Regierungen  Luxusverbote  (Kleiderordnungen,  Aufwand ­
  bei  Gastmählern)  erlassen,  die  später  vielfach  in  L  u  x  u  s  st  e  u  e  r  n,
so  besonders  in  England  und  Frankreich,  umgewandelt  worden  sind.
Luxussteuern  sind  in  England:  Wagen-,  Bedienten-  und  Wappensteuer,
in  Frankreich:  Steuern  ans  Wagen  und  Pferde,  Fahrräder,  Automobile,
auf  Billards,  auf  Türen  und  Fenster  usw.;  Italien  hat  eine  Fahrradsteuer;
  Holland  eine  Bedienten-  und  Pferdestener.  Bringen  auch  alle  diese
Steuern  im  Verhältnis  zu  ihren  Einziehungskosten  wenig  ein,  so  liegt  in  ihnen
doch  ein  versöhnendes,  sozialpolitisches  Element.  In  Deutschland ­
  werden  neuerdings  auch  Luxussteuern  —  wobei  der  Begriff  Luxus  freilich
sehr  weitgehende  Auslegung  gefunden  hat  —  in  Form  einer  sehr  erhöhteil
Umsatzsteuer  erhoben.