Male  überschritten  worden.  Insgesamt  sind  1820---1910  etwa  24  Millionen ­
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  eingewandert.  Die  Aus-Wanderung
  Deutscher  nach  den  deutschen  Kolonien  war  verhältnismäßig
gering.
Den  Einwanderungsbegünstigungen  standen  vielfach  strenge  Aus-Wanderungsverbote
  gegenüber.  So  betrachtete  z.  B.  Friedrich
Wilhelm  I.  die  Auswanderung  eines  preußischen  Bauern  als  „Desertion",
auf  die  Todesstrafe  gesetzt  war.  Später  dachte  man  etwas  milder  hierüber, ­
  aber  bis  zum  Jahre  1825  noch  verlor  in  Deutschland  der  Ausgewanderte ­
  den  Schutz  des  Staates.  Jetzt  sind  derartige  Beschränkungen
aufgehoben,  und  nur  noch  durch  die  Wehrgesetze  wurde  die  Freizügigkeit
eingeschränkt.  Nach  der  Reichsverfassung  von  1919  ist  jeder  Deutsche
berechtigt,  nach  außerdeutschen  Ländern  auszuwandern;  nur  ein  Reichsgesetz ­
  kann  die  Auswanderung  beschränken.
Neben  der  dauernden  Auswanderung  ist  die  Saison-Auswanderung ­
  zu  nennen.  Österreich-Ungarn,  Rußland  und  Italien  haben
Wanderarbeiter  entsendet;  Deutschland  war  ein  Einwanderungsgebiet.

b)  Maßregeln  zur  Hemmung  der  Bolksvermehrung.
Die  Mittel,  die  die  Volksvermehrung  hemmen  sollen,  können  prüden ­
  t  i  v  e,  d.  h.  vorbeugende,  einen  noch  nicht  bestehenden  Bevölkerungszuwachs ­
  verhindernde,  oder  repressive  Mittel  sein,  d.  h.  Mittel,  die
einen  bereits  vorhandenen  Zuwachs  wieder  beseitigen  wollen.
Präventive  Maßregeln  waren  in  früheren  Zeiten  Heiratsverbote
und  Heiratsbeschränkungen.  Neuerdings  sind  in  Deutschland  im  allgemeinen ­
  die  Heiratserschwerungen,  wenn  man  von  dem  zur  Eheschließung
erforderlichen  Minimalalter  absieht,  ebenso  wie  die  Auswanderungsverbote ­
  beseitigt  worden.  Auch  die  Einwilligung  zur  Heirat,  die  von  dem
Nachweis  eines  bestimmten  Jahreseinkommens  abhängt,  braucht  heute
selbst  nicht  mehr  von  Offizieren  und  Beamten  nachgesucht  zu  werden.
Ein  Gegengewicht  des  dem  Menschen  innewohnenden  Geschlechtst
  r  i  e  b  e  s  ist  die  Selbstbeherrschung  und  das  Pflichtgefühl,  das  einen
jeden,  der  einen  Hausstand  zu  gründen  beabsichtigt,  zu  der  Erwägung
treiben  soll,  ob  er  in  der  Lage  ist,  sich  und  die  Familie  standesgemäß  zu
unterhalten.  Dieses  Gefühl  der  Verantwortlichkeit  ist  in  deni  Mittel-270

