stalten  (Pflege  in  Armen-,  Siechen-  oder  Krankenhäusern),  zweckmäßiger
ist,  kann  nur  von  Fall  zu  Fall  entschieden  werden.  Für  Kinderfürsorge
  kommen  in  Frage:  Waisenanstalten,  Krippen  (Aufnahme  von
Säuglingen  während  des  Tages),  Kleinkinderbewahranstalten  (für  Kinder
vom  4.—7.  Lebensjahre),  Anstalten  für  sittlich  verwahrloste  Kinder  und
für  einige  Länder  die  Findelhäuser.
Beide  Systeme  haben  ihre  Vorzüge  und  ergänzen  sich.  Eine  weitgehende
Dezentralisation  der  Armenpflege  hat  den  Vorzug,  daß  den
Pflegern  die  Verhältnisse  der  einzelnen  Armen,  da  sie  in  deren  Bezirk
wohnen,  besser  bekannt  sind.  Bei  der  geschloffenen  Armenpflege  hat  sich
herausgestellt,  daß  die  Unterstützten  durch  die  strenge  Beaufsichtigung  und
das  gleichförmig  arbeitsame  Leben,  zu  dem  sie  gezwungen  werden,  größeres
Interesse  haben,  aus  der  Armenpflege  herauszukommen.  In  Deutschland ­
  herrscht  in  der  Hauptsache  offene  Armenpflege;  die  geschloffene  tritt
nur  in  besonderen  Fällen  (bei  Trunksucht,  Gebrechlichkeit  usw.)  ein.
Kommunale  Armenpflege  und  ehrenamtliche  private  Armenpflege
werden  in  gewiffer  Beziehung  vereint  in  dem  sog.  Elberfelder
System:  Im  Jahre  1852  wurde  die  Stadt  Elberfeld  zum  Zweck  der
Armenpflege  in  18  Bezirke  und  jeder  Bezirk  wieder  in  14  Quartiere  eingeteilt. ­
  Jeder  Bezirk  hat  einen  Bezirksvorsteher,  jedes  Quartier  einen
Armenpfleger,  dem  4  Familien  zugeteilt  sind,  die  er  regelmäßig  alle
14  Tage  besuchen  und  beraten  soll,  ähnlich  wie  die  Diakonen  des  16.  Jahrhunderts. ­
  In  dringenden  Fällen  kann  er  eigenmächtig  Unterstützungen
gewähren,  sonst  hat  er  das  Gesuch  der  Bezirksversammlung  vorzulegen,
die  die  Entscheidung  trifft.  Die  Bezirksvorsteher  kommen  alle  14  Tage
zusammen,  um  der  Armendeputation  Bericht  zu  erstatten  und  sich  die
erforderlichen  Mittel  anweisen  zu  lassen.  Das  Elberfelder  System  bildet
heute  mit  mehr  oder  minder  großen  Abweichungen  die  Grundlage  der
Armenfürsorge  in  den  meisten  Städten  Deutschlands.  Neben  die  ehrenamtlichen ­
  Pfleger  sind  vielfach  Beamte  gesetzt  worden.  Am  weitesten  ging
man  in  dieser  Beziehung  in  Straßburg,  weshalb  man  geradezu  von  einem
Straßburger  System  redet.
Neben  die  öffentliche  Armenpflege  tritt  die  kirchliche  Armenfürsorge ­
  und  die  private  Armenfürsorge.  Das  Verhältnis  zwischen
öffentlicher  Armenpflege  und  privater  Fürsorge  drückt  Simmel  einmal ­
  mit  den  Worten  aus:  „Der  Staat  kommt  der  Armut,  die  Privat-274

