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Rechten  ausgestattet.  Die  fremde  Handelsschiffahrt  wurde  zugunsten  der
heimischen  Flagge  zurückgedrängt.  Die  Kolonien,  die  alle  größeren
Staaten  zur  Zeit  ihrer  Blüte  besaßen,  mußten  ihre  Produkte  und  Rohstoffe ­
  an  das  Mutterland  senden  und  andererseits  auch  wieder  alle  Fabrikate ­
  und  gewerblichen  Produkte  von  ihm  beziehen.  Jede  gewerbliche  und
industrielle  Produktion  war  den  Kolonien  verboten.  „Nicht  ein  Nagel  zu
einem  Hufeisen  durfte  in  ihnen  fabriziert  werden."
Ebenso,  wie  man  das  Land  nach  außen  hin  durch  starke  Schutzzölle
absperrte,  um  damit  den  Handel  zu  beeinflussen  und  ihn  in  die  gewünschte
Richtung  zu  bringen,  so  regelte  man  auch  im  Lande  die  Wirtschaft  durch
Verordnungen,  durch  Prämien  und  Privilegien,  durch  Preis-  und  Lohntaxen. ­
  Den  Interessen  der  Produzenten  diente  die  Z  u  n  f  t  v  e  r  f  a  s  s  u  n  g,
denen  der  Konsumenten  die  S  ch  a  u  ä  m  t  e  r,  die  die  Waren  auf  ihre
Güte  prüften  und  die  Preise  kontrollierten.
Alles  Eingreifen  der  staatlichen  Gewalt  wurde,  hatten  wir  gesehen,
von  dem  Wunsche  bestimmt,  das  Volk  reich  zu  machen,  und  Reichtum
bestand  nach  der  damals  vorherrschenden  Meinung  im  Besitz  großer  Geldmengen: ­
  „Geld  ist  die  wahre  Losung;  wo  viel  Geld,  da  ist  Reichtum".
Große  Industrie  und  großer  Handel  verlangen  aber  auch  vermehrte
Arbeitskräfte,  und  so  ist  das  weitere  Ziel  merkantilistischer  Staatsweisheit: ­
  Vermehrung  der  Bevölkerung.  Man  begünstigte  die
Einwanderung  und  setzte  Belohnungen  auf  große  Kinderzahl  aus
(f.  S.  269),  während  die  Auswanderung  erschwert,  ja  direkt  verboten
ivurde.  So  rief  der  Große  Kurfürst  Hugenotten  und  Niederländer,
Friedrich  Wilhelm  I.  die  Salzburger  ins  Land.  Beide  Regenten  verboten ­
  die  Auswanderung  und  bedrohten  Zuwiderhandlungen  mit  langen
Kerkerstrafen,  in  gewissen  Fällen  sogar  mit  dem  Tode.
Anwendung  gefunden  hat  das  Merkantilsystcm  zuerst  in  Spanien
durch  Karl  V.,  dann  in  England  durch  Oliver  Cromwell,
der  1651  die  für  England  so  bedeutungsvolle  „N  a  v  i  g  a  t  i  o  n  s  a  c  t  e"
erließ,  die  in  ihrer  erweiterten  Fassung  vom  Jahre  1661  bestimmte,  daß
Ein-  und  Ausfuhr  nach  den  englischen  Kolonien  durch  englische
Schiffe  zu  erfolgen  habe,  daß  ferner  kein  Schiff  zur  Küstenschiffahrt,  die
bisher  hauptsächlich  von  Holländern  betrieben  worden  war,  zuzulassen  sei,
das  nicht  ausschließlich  englisches  Eigentum  wäre,  von  einem  Engländer ­
  geführt  werde  und  dessen  Bemannung  nicht  mindestens  zu  drei

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