o Märkten Deutschlands im August und September 1914, verglichen mit den gleichen Monaten des Vorjahres, folgende Beschickung auf: ^gfiOl'd e t -K älber Schafe Schweine Auqust WH.. .. . . 123 560 87 344 80 980 522 077 „ 1913.... . . 117 241 101 082 118 344 478 456 September 1914 . . 135 333 94 815 94 697 689 170 „ 1913 . . 127 575 97 700 106 384 522 506 Um einen unwirtschaftlichen Verbrauch des Viehs zu verhindern, erließ der Bundesrat am 11. September 1914 für die Dauer von 3 Monaten ein VerbotdesSchlachtensvon Kälbern unter 75 kg Lebendgewicht und von weiblichen noch nicht 7 Jahre alten Rindern. Gleichzeitig wurden die Landcszentralbehörden ermächtigt, auch für die Schlachtung von Schweinen Beschränkungen anzuordnen, wovon zu nächst die Bayerische Regierung Gebrauch machte, indem, sie am 17. September 1914 das Schlachten von Schweinen unter 60 kg für die Dauer von 3 Monaten verbot. Auch die Badische und Württembergische Regierung erließen am 10. und 21. Oktober 1914 ähnliche Vorschriften, mährend Preußen dadurch eingriff, daß es Mittel zur Verfügung stellte, „um den Übergang von Zucht- und Magervich, und zwar von Schweinen und Rindvieh, zu dessen Durch haltung die Besitzer nicht imstande sind, an andere geeignete Züchter und Master zu ermöglichen." Dieses erste Schlachtverbot der Kriegswirtschaft hat von verschiedenen Seiten Widerspruch erfahren. So bezeichnen K u c z y n s k i und Z u n tz (Unsere bisherige und unsere künftige Ernährung im Kriege, Verlag Friedrich Viewcg & Sohn in Braun schweig 19115) die vor Erlaß des Verbotes erfolgten überstürzten Rot- verkäufe von Vieh als „ganz dazu angetan, die notwendige Ver minderung zu beschleunigen". Eine genauere Prüfung der Ver hältnisse läßt jedoch das erlassene Verbot als g e r e ch t f e r t i g t er scheinen; denn die starke Viehabstoßung hatte ihren Grund haupt sächlich in dem durch die noch ungewohnten Kriegsverhältnisse hervor gerufenen Bestreben, Bargeld zu bekommen, wobei sich ganz besonders die kleinen Leute zum Verkauf verleiten ließen, bei denen ein Grund zur Viehabgabe nicht vorlag, da sie die Fütterung hauptsächlich mit Rauhfutter und fast ganz ohne Kraftfutter durchführen. Ganz be sonders stark war die Abstoßung von Kälbern und Jungvieh, die man bald wieder ergänzen zu können hoffte, und damit wäre ohne Erlaß des Verbotes eine Bedrohung der Nachzucht gegeben gewesen.