Schweineauftriebe auf den 40 bedeutendsten Schlachtvieh-Märkten erkennen läßt. An Schweinen wurden den Märkten lebend zugeführt; 1915; Stück Februar 696 281 März 734 927 April . . 543 987 Mai 389 420 Juni 272 131 Juli 246 098 August 227 272 September 238111 Oktober 281 384 Da das Angebot weit hinter der Nachfrage zurückblieb, so trat eilt ständiges Steigen der Schweinepreise ein, die schließlich eine ungesunde Höhe erreichten. Demzufolge sah sich der Bundesrat am 4. November 1915 veranlaßt, ­ eine Verordnung über die Schweine preise beim Verkauf zur Schlachtung zu erlassen, die sür die Orte mit öffentlichen Schlachthäusern Geltung hatte. Die Verordnung sah Gewichtsklassen vor, die, um die Fetterzeugung möglichst zu fördern, in Stufen von je 20 kg Zunahme einen steigenden Einheitspreis aufwiesen. Man unterließ es, für jeden Verkauf zur Schlachtung Höchstpreise festzusetzen, und wollte die Preisregelung in den Gemeinden ohne öffentliche Schlachthäuser durch die Preisfestsetzung für Schweinefleisch erwirken, indem man bestimmte, daß bei Abgabe an beu Verbraucher der Preis für rohes Schweinefleisch 140 v. H. des in der nächstgelegenen Schlachthausgemeinde für das Lebendgewicht der Schweine im Gewichte von 80 bis 100 kg geltenden Höchstpreises nicht übersteigen dürfe. Der Erfolg war eine völlige Verödung der Schlachthöfe der größeren Städte, weil die Wurstfabriken und Räuchereien, die mit ihren Erzeugnissen nicht an den Höchstpreis gebunden waren, ganz besonders aber die Konservenfabriken, auf dem Lande zu ungebundenem Preise aufkauften. Der Auftrieb aus den 40 bedeutendsten Schlachtviehmärkien des Reichs sank in bedrohlicher Weise. Er betrug im; November 1915 207 859 Dezember 1915 174 526 Januar 1916 125 650 Februar 1916 88167